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Sonderregelung für Bremer Volksfest Osterwiese öffnet erstmals auch Karfreitag

Die Osterwiese darf erstmals am Karfreitag öffnen. Zwar erst ab 18 Uhr, doch die Schausteller sind darüber nach mehreren Sturm- und Regentagen hocherfreut.
01.04.2015, 16:50 Uhr
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Osterwiese öffnet erstmals auch Karfreitag
Von Antje Stürmann

Die Osterwiese wird am Karfreitag ausnahmsweise öffnen. Zwar erst ab 18 Uhr, doch die Schausteller sind hocherfreut.

Regen, Sturm und Hagel haben in den vergangenen Tagen so gewütet, dass sich zu wenig Besucher auf der Kirmes vergnügten und den Schaustellern die Hälfte der Einnahmen weggebrochen ist. In ihrer Not hatten sie am Mittwoch einen Antrag gestellt, die Osterwiese am Karfreitag ab 13 Uhr öffnen zu dürfen. Kirchenvertreter lehnen das ab.

„Wir haben vollstes Verständnis für alle, die unter dem Orkan gelitten haben“, sagte Martina Höhns vom katholischen Gemeindeverband Bremen. „Trotzdem lehnen wir die Forderung der Schausteller ab.“ Begründung: Der Erhalt des Karfreitags als einer der wenigen stillen Feiertage, die es in Deutschland gibt, habe für die katholische Kirche einen hohen Stellenwert. „Stille Feiertage wie auch der Volkstrauertag und der Totensonntag sind wichtig, weil sie Menschen und Gesellschaft innehalten lassen. Sie unterbrechen den Alltag und erinnern uns an die Endlichkeit des Lebens.“ Die christlichen stillen Feiertage seien besonders mit dem Leiden und dem Tod Jesu Christi verbunden. Höhns forderte Toleranz gegenüber jenen Menschen, denen die Ruhe und Besinnung dieser Tage wichtig sei, und Respekt vor der kulturellen Bedeutung dieser Tage für das Zusammenleben. Um die Einkommensausfälle der Schausteller zu kompensieren, sollten andere Lösungen gesucht werden, sagte Höhns. „Es könnte geprüft werden, ob die Osterwiese verlängert wird.“

Ähnlich äußerte sich eine Vertreterin der Bremischen Evangelischen Kirche: Sie habe Verständnis für die Situation der Schausteller, „dennoch sehen wir die Ausnahmeregelung kritisch“, sagte Sprecherin Sabine Hatscher. Die Bremische Evangelische Kirche trete entschieden für den Schutz des Karfreitags als stillen Feiertag ein: „Wir lehnen alle Initiativen ab, aus rein politischen oder finanziellen Interessen die Axt an die Wurzel des gesetzlichen Feiertagsschutzes zu legen“, so Hatscher. Schaustellerverbände, Politik und Versicherer seien gefordert, nach tragfähigeren Lösungen zu suchen. „Wir bitten alle Beteiligten um Respekt für jene, denen nicht nach Feiern zumute ist und die die Stille vorziehen, weil sie der Verstorbenen gedenken, seien es enge Angehörige oder Opfer von Krieg, Terror, Natur- oder Flugzeugkatastrophen.“ Die Bürgerschaft hatte vor zwei Jahren das sogenannte Tanz- und Feierverbot unter anderem am Karfreitag gelockert. Das gilt nun von 6 bis 21 Uhr. Vorher waren Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr verboten.

Die Innenbehörde prüfte den Antrag der Schausteller im Eiltempo. Das hatte am Morgen Staatsrat Thomas Ehmke beim Schoppen-Gespräch der Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen in der SPD im „Riverboat“ versprochen. Nur vier Stunden nach Eingang des Antrags hieß es: Die Osterwiese darf am Karfreitag ausnahmsweise ab 18 Uhr öffnen. Der Besuch des Volksfestes sei durch das Orkantief bereits sehr eingeschränkt worden, begründete Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) die Entscheidung. Da viele Bürger die Ferientage nutzen möchten, um mit der Familie über dieOsterwiese zu bummeln, erlaube die Innenbehörde die Ausnahme.

Aufatmen bei den Schaustellern. „Sehr gut, die Kollegen sind glücklich“, freute sich der Vorsitzende des Landesschaustellerverbandes, Rudolf Robrahn, „das sind immerhin fünf Abendstunden zusätzlich“. Mäurer indes schickte hinterher: „Ich habe es mir mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht, hoffe aber auf Verständnis bei den christlichen Kirchen.“ Während des Schoppen-Gesprächs am Vormittag hatte auch Robrahn auf das Wohlwollen der Kirchenvertreter gehofft: „Wir wollen eine Lösung im Einvernehmen“, sagte er. Die Vorsitzende des Vereins der Schausteller und Marktkaufleute, Susanne Keuneke, warb um Verständnis für den Vorstoß: „Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Geld zu verdienen.“

Auch Schausteller Gerhard Berger hatte vor der Entscheidung des Innenressorts inständig darum gebeten, den Karfreitag im Sinne der Schausteller und Kunden freizugeben: „...um unsere Existenz sichern zu können“, sagte er. Eine Alternative zur Öffnung am Karfreitag sehen er und seine Kollegen nicht. Die vorgeschlagene Verlängerung der Kirmes sei nicht möglich, so Robrahn: „Fünf Betreiber von Fahrgeschäften müssen in anderen Städten Verträge erfüllen.“ Laut Stadtamtsleiterin Marita Wessel-Niepel ist die Verlängerung der Osterwiese auch nur eine Option, wenn alle Betreiber dabei blieben.

Eine zweite gute Nachricht hatte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Kottisch, in Sachen EU-Sicherheitsnorm: Die Bürgerschaft werde noch im April einen Antrag verabschieden, wonach sich auch Bremen auf Bundesebene für den Bestandsschutz alter Fahrgeschäfte und eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen will. Die EU hatte für vor 2012 gebaute Fahrgeschäfte Ausnahmen vereinbart, Deutschland übernahm diese aber nicht. Die Besitzer älterer Geschäfte fordern seit Jahren eine Nachbesserung.

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