Der geplante Offshore-Terminal OTB ist vor Gericht endgültig gescheitert. Als letzte Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde des Bremer Senats gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen aus dem vergangenen Jahr zurückgewiesen und ein Revisionsverfahren abgelehnt. Damit bleibt das Urteil des OVG bestehen: Das Gericht hatte die Baugenehmigung für den Offshore-Terminal im November vergangenen Jahres außer Kraft gesetzt, nachdem das Projekt auch vor dem Verwaltungsgericht bereits gescheitert war. Geklagt hatte der Umweltschutzverband BUND.
Im Haus von Häfensenatorin Claudia Schilling (SPD) hatte man sich keine großen Hoffnungen mehr gemacht, den OTB vor Gericht noch durchsetzen zu können. Dennoch sei die Entscheidung "sehr bedauerlich", heißt es aus dem Ressort. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens hatte der Senat gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt. Das OVG hatte sein Urteil unter anderem auf die Einschätzung gestützt, dass der OTB ohnehin nicht mehr gebaut werde, weil das Geld mittlerweile anderweitig verplant sei. Diese Begründung hält das Häfenressort weiterhin für "problematisch", weil die Haushaltpolitik Aufgabe von Regierung und Parlament sei und nicht der Gerichte. Künftige Großbauprojekte könnten dadurch erschwert werden. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch sieht in der Einschätzung des OVG keinen Verstoß gegen die Gewaltenteilung.
Das Häfenressort lässt zurzeit in einer Studie untersuchen, welche Möglichkeiten sich für Bremerhaven trotz des OTB-Aus ergeben könnten. Die gegenwärtige Bundesregierung will den Ausbau der Offshore-Windenergie wieder beschleunigen. Auf der Grundlage der Studie soll entschieden werden, welche Hafenanlagen dafür nötig sein könnten.