Wegen der sinkenden Corona-Inzidenz werden ab Juni wieder mehr Besuche in den Bremer Krankenhäusern möglich sein. Bislang gilt bis auf spezielle Ausnahmen ein allgemeines Besuchsverbot. Diese Regelung ist Bestandteil der Corona-Verordnung des Landes Bremen. Sie soll entsprechend angepasst werden.
"Ab Juni werden dann unter bestimmten Voraussetzungen wieder Besuche möglich sein. Es wird generelle Vorgaben geben, die für alle Krankenhäuser gelten. Die Kliniken entwickeln darüber hinaus individuelle Konzepte. Was definitiv nicht stattfinden wird, ist eine komplette Freigabe. Oberste Priorität hat der Patientenschutz", sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Lukas Fuhrmann, dem WESER-KURIER. Es gehe um die Abwägung des eigenen Wunschs sowie das Recht auf Besuch und die Verhütung von Ausbrüchen in den Krankenhäusern.
Mit Nachweis ist man willkommen
Zu den generellen Vorgaben gehört demnach: Besucher müssen ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Ein Selbsttest reicht dafür laut Fuhrmann nicht aus. "Das muss ein Schnelltest mit einer offiziellen Bescheinigung des negativen Testergebnisses sein." Aktuell werden diese Bescheinigungen bei einem negativen Ergebnis mit einer Gültigkeit von 24 Stunden ausgestellt. Ausgenommen von der Testpflicht seien Genesene und vollständig Geimpfte, die den jeweiligen Status ebenfalls nach den geltenden Regeln nachweisen müssten - Geimpfte durch den Impfpass oder ein anderes Impfdokument, Genesene durch die entsprechende Bescheinigung eines PCR-Tests.
"In den Kliniken gilt überall eine FFP2-Maskenpflicht, nach Möglichkeit auch für die besuchten Patienten. Und der Abstand zu Beschäftigten, anderen Patienten oder Besuchern in den Häusern muss jederzeit eingehalten werden", so Fuhrmann. "Wir müssen dringend verhindern, dass es zu Ausbrüchen in diesem hochsensiblen Bereich kommt." Aktuell zeige die Corona-Statistik keine Fälle in den Kliniken des Landes.
In ihren individuellen Konzepten regeln die Krankenhäuser laut Fuhrmann, wie sich Besucher anmelden können, welche Besuchszeiten gelten und wie viele Besucher maximal zu welchen Zeiten und in welche Bereiche eingelassen werden können. "Das könnte beispielhaft so aussehen, dass ein Besucher pro Patient und pro Tag zugelassen wird", so der Sprecher von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke). Die Kliniken würden unter anderem auf ihren Internetseiten über die jeweilige Regelung informieren.