Bei der Kontrolle eines Mannes hat der Zoll am Bremer Flughafen einen Gehstock, der sich als gefährliche Stichwaffe entpuppte, sichergestellt. Wie die Polizei heute mitteilte, sei der 58-Jährige am Mittwoch, 8. Januar, eingereist.
Der Reisende wurde am Flughafen beim Passieren des grünen Kanals für anmeldefreie Waren von Zollbeamten zur Kontrolle seines Reisegepäcks gebeten. Bei der Durchleuchtung seiner Gepäckstücke soll die Waffe zum Vorschein gekommen sein. Bei genauerer Betrachtung des Stockes war das Griffstück mit einem Gewinde versehen, das sich abschrauben ließ. Der Stock ließ sich insgesamt in vier Teile zerlegen. Am Griff war eine rund 15 Zentimeter lange Klinge angebracht.
"Jede Waffe, die einen anderen Gegenstand vortäuscht, ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bremen, und fährt fort: "Durch eine solche Waffe besteht eine besondere Gefahr für Bürgerinnen und Bürger, denn die Waffe ist nicht als solche zu erkennen."
Der Stockdegen wurde sichergestellt. Gegen den Reisenden wurde vor Ort ein Strafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hannover übernommen.