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Kritik an privaten Plattformen Missbrauch von Petitionen

Bremens Petitionsausschuss hat Erfolg: Die Berliner Datenschutzbeauftragte bestätigte, dass die Seite Openpetition.de mit dem Kopieren von Petitionen gegen geltendes Recht verstößt.
25.09.2021, 13:31 Uhr
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Missbrauch von Petitionen
Von Pascal Faltermann

Erhalt von Gebäuden, Lärmbelästigung, Müllprobleme oder die Hundesteuer – die Petitionen, die bei der Bremischen Bürgerschaft eingehen, sind vielfältig. Doch immer wieder tauchten sie auch auf anderen Seiten auf. Weil die Seite Openpetition.de komplette Petitionen von der Seite der Bürgerschaftschaft übernommen hatte, ließ CDU-Politiker Claas Rohmeyer als Leiter des Petitionsausschusses rechtliche Schritte prüfen. Und er hatte Erfolg. Geklaut, gespiegelt und geschummelt.

Openpetition ist eine offene Internetseite aus Berlin, die sich laut eigenen Angaben an Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft richtet. Nachdem die Web-Plattform wiederholt öffentliche Petitionen inklusive der Namen der Petenten ohne Zustimmung von der Website der Bremischen Bürgerschaft kopiert hatte, hatte das Parlament um eine Einschätzung durch Berlins oberste Datenschützerin gebeten.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte den Sachverhalt untersucht und klargestellt, dass die Plattform Openpetition mit dem Kopieren von Petitionen von der Website der Bürgerschaft gegen geltendes Recht verstößt. In einem Schreiben an Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff (CDU) teilte Maja Smoltczyk, Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, mit, dass nach ihrer Einschätzung "eine Weiterverarbeitung des Klarnamens der jeweiligen Petenten durch die Openpetition gGmbH nicht von der Einwilligung, die die Petenten (...) zur Datenverarbeitung erteilen", erfasst sei. Sie habe sich an das Unternehmen gewandt und gehe davon aus, dass diese rechtswidrige Praxis zeitnah eingestellt werde.

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"Das Untersuchungsergebnis ist eine Ohrfeige für Openpetition", sagt Rohmeyer. Die Bremische Bürgerschaft habe die Plattform nun schriftlich aufgefordert, nicht länger Daten von der Website des Parlaments zu kopieren. „Echte Petitionen gehören immer in die Parlamente, denn nur dort bekommen Bürgerinnen und Bürger Hilfe. Unterschriften auf Plattformen sind nur gesammelte Daten, die im Zweifelsfall nur dem Plattformbetreiber nützen", sagt Rohmeyer weiter. Da auch andere Parlamente von solchen Fällen betroffen seien, habe man diesen nun das Ergebnis zukommen lassen. 

Die Datenschützerin stellt aber auch klar, dass sie nicht überprüft habe, ob die Gestaltung der Openpetition-Plattform irreführend ist. Der Bremer Petitionsausschuss diskutiert nun, ob er einen anderen Aspekt prüfen lässt. Denn laut den Nutzungsbedingungen von Openpetition behält sich die Seite vor, die Petition selbst beim adressierten Ausschuss einzureichen. Der Petent gibt seine Entscheidungsfreiheit über dem Umgang mit seinem Anliegen demnach ab. 

Online-Petitionen sind eine Protestform im digitalen Zeitalter. Ein paar Klicks und das Formular ist ausgefüllt. In Bremen können Petitionen auch schriftlich per Post oder Fax eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger können sich damit unbürokratisch ans Parlament wenden. Das heißt, Petenten können sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen wehren und eigene Ideen anregen. Bürger können damit unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. 

Die vollständige Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten kann hier eingesehen werden: https://bit.ly/3z27cAj

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