Die Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument eines Staates. Sie definiert die Grundordnung, aus der sich alles weitere Recht ableitet. Für Änderungen muss es also einen sehr triftigen Grund geben. Wertschätzung für bestimmte Institutionen auszudrücken, erfüllt diese Anforderung ganz bestimmt nicht. Doch genau das steht in Bremen nun an. Arbeitnehmer-, Handels- und Handwerkskammer sollen als Einrichtungen Verfassungsrang erhalten. Sie hätten dann eine Bestandsgarantie bis in alle Ewigkeit.
Wozu eigentlich? Die Kammern sind zwar unzweifelhaft sinnvolle Einrichtungen. Sie bündeln Interessen und sind wichtige Gesprächspartner der Politik. Aber die Welt würde sich auch weiterdrehen, wenn es sie nicht gäbe. Schon gar nicht darf es Sinn einer Verfassungsänderung sein, bestimmte Institutionen gegen Kritik an ihrem Zwangsbeitragssystem abzuschirmen, indem man sie für unantastbar erklärt. Die Kammern sollten ihre Existenzberechtigung durch gute Arbeit immer wieder neu nachweisen. Das wäre die beste Lebensversicherung.