Bremen. Die sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion hat eine parlamentarische Initiative für eine Gesetzesänderung vorbereitet. Demnach dürfen öffentliche Aufträge künftig nur noch an Firmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen Brutto-Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro garantieren. Bisher gilt eine Untergrenze von 7,50 Euro. Die Garantie von mindestens 8,50 pro Stunde würde von den Unternehmen parallel zur Abgabe von Angeboten schriftlich eingefordert.
SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe hofft, dass eine solche Änderung des bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes noch in diesem Jahr vom Parlament unter Dach und Fach gebracht wird. Die Sozialdemokraten, die die größte Fraktion im Landtag stellen, hätten einen entsprechenden Vorstoß formuliert und auch bereits beschlossen. Die Zahlung von Tariflöhnen, so Tschöpe, müsse der Standard sein. Die Festlegung eines Mindestlohns markiere dazu aber die Grenze, die auf keinen Fall unterschritten werden dürfe, wenn Unternehmen einen Auftrag der öffentlichen Hand bekommen wollten.
'Gegen Wettbewerbsverzerrung'
'Wer morgens aufsteht und dann acht Stunden arbeitet, der muss von den Früchten seiner Arbeit leben können - und und zwar ohne staatliche Hilfe', betont der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende. Alles andere, so fügt er hinzu, 'ist menschenunwürdig'. Björn Tschöpe richtet den Blick gezielt auf Paragraph 9 des bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Zitat: 'Öffentliche Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Auftragsvergabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten, abgesehen von Auszubildenden, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 7,50 Euro (brutto) pro Stunde zu bezahlen.'
Text gut, Betrag zu gering - so lautet die Marschroute von Tschöpe. Aus seiner Sicht ist es an der Zeit, den festgeschriebenen Mindestbetrag von 7.50 Euro pro Stunde um einen Euro anzuheben.
In der Präambel des geltenden Vergabegesetzes heißt es zum Zweck der Regelung, sie solle bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einer 'Verzerrung im Wettbewerb' entgegenwirken, die sich 'durch den Einsatz von Niedriglohnkräften' einstellen könne. Auch dies gehört zur Unterfütterung der sozialdemokratischen Parlamentsinitiative. Björn Tschöpe: 'Wenn man Lohn-Dumping nicht unterbricht, benachteiligt man die seriösen Unternehmen.' Sie dürften bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht das Nachsehen haben, weil andere mit Stundenvergütungen von beispielsweise vier oder fünf Euro kalkulierten. Solche Billiglöhner dürften auf keinen Fall auch noch Nutznießer sein, wenn der Staat Leistungen ausschreibe.
Appell an den Senat
In dem Beschlussvorschlag, den die sozialdemokratische Bürgerschaftsfraktion für die Beratungen im Parlament erarbeitet hat, heißt es zur Einleitung, fairer wirtschaftlicher Wettbewerb 'sollte über Produktivität, nicht über zunehmenden Lohndruck ausgetragen werden.' Und Arbeitgeber, die 'für gute Arbeit nicht mindestens existenzsichernde Entgelte zahlen, beuten den Staat aus.' Beschäftigte müssten dann zusätzlich noch Geld vom Staat bekommen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es gelte, das 'Anwachsen des Niedriglohnsektors und die Lohnspirale nach unten zu stoppen'. Und weil 'fast doppelt so viele Frauen wie Männer Niedriglöhne erhalten', wären Mindestlöhne auch ein Instrument gegen die unterschiedlichen Bezahlungen von Frauen und Männern.
Die SPD-Fraktion wirbt dafür, dass das Parlament auch einen Appell an den Bremer Senat mitträgt, der gebeten werde, 'mit den Gewerkschaften und Interessenvertretungen Gespräche aufzunehmen', um den höheren Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu verankern. Die Landesregierung solle auch prüfen, welche Kosten und welche Entlastungen mit einer solchen Gesetzesänderung verbunden sein könnten.