Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist überschritten – und schon landet das Lebensmittel in der Tonne. Eine gigantische Verschwendung, denn vieles kann man noch essen. Diese Fotostrecke verrät, wann Nahrungsmittel tatsächlich nicht mehr genießbar sind und in welchen Fällen es reicht, die befallene Stelle großzügig herauszuschneiden.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums Welche Lebensmittel noch auf den Teller statt in die Tonne gehören
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist überschritten – und schon landet das Lebensmittel in der Tonne. Eine gigantische Verschwendung, denn vieles kann man noch essen. Diese Fotostrecke gibt einen Überblick.
Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge ist Milch in einer ungeöffneten Verpackung rund drei Tage nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar.

Dass Milchprodukte verdorben sind, erkennen Verbraucher am Geruch.

Außerdem zeigt Schimmel, dass zum Beispiel Brot nicht mehr genießbar ist. Wer auf einem Brot Schimmelpilze entdeckt, sollte in jedem Fall das gesamte Brot entsorgen, rät Gabriele Graf von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Isst man das verschimmelte Brot, können Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen die Folge sein.

Nudeln, Mehl und Reis können den Verbraucherschützern zufolge noch mehrere Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verwendet werden, wenn sie trocken gelagert werden.

Eier können noch zwei Wochen nach Ablauf verwendet werden, sollten dann aber zum Kochen und Backen verwendet und nicht roh verarbeitet werden - etwa in Nachspeisen wie Tiramisu.

Wenn Fleisch oder Wurst verschimmelt sind, dürfen diese nicht mehr gegessen werden.

Häufig haben Fisch und Fleisch anstelle eines Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum. "Hier kann nach Ablauf des Verbrauchsdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen." Deshalb darf das Lebensmittel dann nicht mehr gegessen werden, erklärt Gabriele Graf von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Bei festen Konfitüren mit hohem Zuckeranteil (über 50 Prozent) reicht es aus, den Schimmel mit einer dicken Fruchtschicht abzuheben. Marmeladen mit geringem Zuckergehalt, beispielsweise mit Süßstoffen müssen immer weggeworfen werden.

Frisch-, Weich-, und Schnittkäse muss weggeschmissen werden, wenn er verschimmelt. Bei Hartkäse reicht es aus, die befallene Stelle großzügig zu entfernen.

Auf manche Käsesorten gehört Schimmel - er wird zur Reifung gebraucht. Allerdings kann auch solcher Käse von Fremdschimmel befallen werden. Hat ein Edelschimmelkäse eine ungewöhnlich zweite Schimmelschicht mit rötlichen, grünlichen oder grauen Flecken, sollte man den gesamten Käse entsorgen - andernfalls drohen auch hier Magen-Darm-Beschwerden.

Nüsse mit verschimmelten Kernen oder Schalen sollten sofort aussortiert werden. Bitter, ranzig oder kratzig schmeckende Nüsse unbedingt wegwerfen. Besondere Vorsicht gilt bei Pistazien. Sie können Aflatoxin enthalten, das stärkste Pilzgift.

Auch Gewürze können schlecht werden. Deswegen nur kleine Mengen kaufen und schnell verbrauchen.

Besonders in wasserreichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse breitet sich Schimmel schnell aus. Es genügt deshalb nicht, die mit Schimmel befallenen Stellen auszuschneiden. Auch Kompott, Eingemachtes, Frucht- und Obstsäfte sollten bei Schimmelbefall weggeschmissen werden.
