Sämtliche sechs Ganderkeseer Grundschulen sollen stationäre Lüftungsanlagen erhalten. Einen entsprechenden Beschluss zur Anschaffung und zum Einbau hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde in dieser Woche auf den Weg gebracht. Verbunden sind die Maßnahmen mit einem Investitionsaufwand von knapp zwei Millionen Euro, die aber zu einem großen Teil aus dem Förderprogramm "Coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen" des Landes Niedersachsen finanziert werden. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt knapp 400.000 Euro, die nach Mitteilung von Gemeindesprecher Hauke Gruhn außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen.
"In einem ersten Schritt wurden vorrangig die Grundschulen daraufhin untersucht, die Klassenräume mit Lüftungsanlagen auszustatten – und zwar entweder dezentral oder auch zentral, wo dies sinnvoll möglich ist", erklärt Gruhn. Im Anschluss daran sollen dann weitere Einrichtungen wie Oberschulen, Kitas und Jugendzentren betrachtet werden.
Ein Planer hatte für die Grundschulen im Vorfeld Kosten in Höhe von 25.000 Euro pro Raum angesetzt. Mitte September erreichte die Gemeinde dann für alle sechs Grundschulen ein Zuwendungsbescheid über 80 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten. Und die betragen bei 79 auszustattenden Klassenräumen eben 1,975 Millionen Euro. Nach Abzug der oben genannten Förderung in Höhe von 1,58 Millionen Euro verbleibt für die Gemeinde noch ein Eigenanteil von 395.000 Euro. Die Verantwortlichen im Rathaus erwägen aber, noch weitere Fördermittel einzuwerben.
Die Frage ist jetzt, wie lange es dauert die Klassenräume mit Lüftungsanlagen auszustatten. Die Fraktionen haben die Verwaltung in ihrer Sitzung erst einmal beauftragt, einen Planer für die konkrete Ausführungsgestaltung einzusetzen. Im Anschluss daran werden die entsprechenden Geräte dann ausgeschrieben – und zwar für jede einzelne Schule extra. "Ob der Einbau der Anlagen bei laufendem Betrieb möglich ist, lässt sich deshalb zurzeit noch gar nicht seriös beantworten", teilte Meike Saalfeld aus dem Rathaus auf Nachfrage mit. Sicher sei aber, dass entsprechende Lüftungsgeräte zurzeit stark nachgefragt seien und es eine hohe Auslastung gebe. Dementsprechend rechne die Verwaltung auch mit längeren Lieferfristen. "In diesem Jahr wird das ganz sicher nichts mehr", erklärte Saalfeld.
Seniorenwohnungen in Rethorn
Darüber hinaus haben die Politiker den Bebauungsplan Nr. 264 "Birkenweg" im Ortsteil Rethorn auf den Weg gebracht. Anlass sind die Entwicklungsabsichten eines im Ort ansässigen Betreibers für Wohn- und Pflegeangebote, der das bestehende Seminarhaus in seniorengerechte Wohnungen umbauen sowie eine Intensiv-Pflegeeinrichtung errichten möchte. "Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage nach Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten dieser Art kann das Vorhaben dazu dienen, das entsprechende Angebot für ältere und pflegebedürftige Menschen in Ganderkesee sinnvoll zu ergänzen", zeigt sich die Verwaltung in der Sitzungsvorlage dem Thema aufgeschlossen.
Da der Betreiber einzelne Bewohner der Intensiv-Pflege vom bisherigen Standort in Ganderkesee temporär in die neue Einrichtung umziehen lassen möchte, solle der Umbau des Bestandsgebäudes so wie früh wie möglich erfolgen. Dieser umfasse neben einer Dacherneuerung und der Errichtung von Balkonen und Loggien auch eine umfassende bauliche und statische Veränderung innerhalb des Gebäudes, etwa durch Wanddurchbrüche und -verschiebungen. Die Errichtung des Neubaus, in dem später die Intensiv-Patienten betreut werden sollen, solle dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.
Nach umfassenden Abstimmungen mit dem Landkreis Oldenburg und der Gemeinde Ganderkesee hat der Grundstückseigentümer und Bauherr bereits Bauvoranfragen zur Prüfung und als Grundlage für die Genehmigung eingereicht. Wie die Verwaltung weiter mitteilt, können diese allerdings erst dann genehmigt werden, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gegeben sind. Allerdings sei es möglich, die Unterlagen auf Basis der sogenannten „Planreife“ bereits im Vorgriff auf den Satzungsbeschluss zu genehmigen – sofern während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingehen, die Änderungen der Entwurfsplanung zur Folge hätten.