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Enkeltrick per Whatsapp Polizei warnt: neue Betrugsmasche

Die Polizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche. Die Täter versuchen dabei, mit einem Enkeltrick per Whatsapp, Geld zu ergaunern.
24.03.2022, 15:35 Uhr
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Polizei warnt: neue Betrugsmasche
Von Gabriela Keller

Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz warnt aus aktuellem Anlass vor einer neuen Masche von Betrügern. In den vergangenen Tagen haben die Beamten vermehrt Vorfälle registriert, bei denen die Täter mit einem "Enkeltrick" per Whatsapp versuchten, Geld zu ergaunern.

Bei dieser Masche meldet sich eine Person unter Nutzung einer unbekannten Nummer per Whatsapp bei den späteren Opfern und gibt sich als naher Verwandter, Kind oder Enkel aus, heißt es dazu von der Polizei. Die unbekannte Nummer wird dabei häufig damit erklärt, dass das alte Handy abhanden gekommen oder defekt sei. Die Täter versuchen zunächst, ein Vertrauen zu ihren Opfern aufzubauen, und bitten dann unter irgendeinem angeblich dringlichen Vorwand um Überweisung eines Geldbetrages an ein Konto.

In zwei jüngsten Fällen waren die Trickbetrüger laut Polizei am Montag, 21. März, in Schwanewede und Achim aktiv. Eine 71-jährige Schwanewederin erhielt eine Whatsapp-Nachricht von einer Person, die sich als ihre Tochter ausgab. Die Seniorin erkannte allerdings die Betrugsabsicht und zeigte den Sachverhalt bei der Polizei an. Eine 59-jährige Frau aus Achim hingegen, bei der es Täter mit der gleichen Masche versuchten, ging den Betrügern auf den Leim. Sie überwies ihrer vermeintlichen Tochter nach Polizeiangaben knapp 2000 Euro.

Die Beamten raten, bei derart zweifelhaften Kontaktaufnahmen per Whatsapp skeptisch zu sein und die bisherige Nummer des Kindes oder Enkels zur Überprüfung anzurufen. "Keineswegs sollte Geld überwiesen werden, erst recht nicht, wenn darum per Whatsapp gebeten wird." Unbekannte Nummern ließen sich zudem bei Whatsapp und auch bei anderen Messenger-Diensten blocken. Die Polizei rät zudem, über das Thema in den Familien zu sprechen, im besten Fall generationsübergreifend. Im Fall eines versuchten Betruges oder einer vollendeten Tat sollte Anzeige erstattet werden.

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