Etappensieg für den Landkreis beim geplanten Umstieg vom Gelben Sack auf die Gelbe Tonne: Das Verwaltungsgericht Stade hat im August die Klage der Dualen Systeme gegen die Kreisabfallwirtschaft (KAW) Osterholz abgewiesen. Das gab KAW-Leiter Werner Schauer am Donnerstagnachmittag im Werksausschuss bekannt, nachdem er unmittelbar vor Sitzungsbeginn gegenüber der Redaktion zunächst noch ein großes Geheimnis daraus gemacht hatte, ob es etwas Neues aus dem Verfahren zu berichten gäbe.

Werner Schauer, Leiter der Kreisabfallwirtschaft Osterholz.
Den Triumph genoss Schauer dann umso mehr im Beisein der versammelten Abgeordneten und Verwaltungsvertreter. Demnach sei das Verwaltungsgericht auf ganzer Linie den Landkreis-Argumenten gefolgt. Unmittelbar nach dem Ende der mündlichen Verhandlung habe die Osterholzer Kreisbehörde auch gleich ihr Einverständnis mit der Gerichtsentscheidung erklärt, für die aber noch keine schriftliche Begründung vorliege. "Ich rechne jeden Tag damit", so der KAW-Chef. Erst dann können die unterlegenen Kläger prüfen und entscheiden, ob sie in Berufung gehen und als zweite Instanz das Oberverwaltungsgericht Lüneburg anrufen. Das kann den Antrag zulassen, sofern eine besondere Rechtsfrage berührt ist oder die Entscheidung von höchstrichterlicher Rechtsprechung abweicht. "Ich hoffe aber, dass die Gegenseite nun die Lust verliert", so Werner Schauer.
Beschwerden über Vermüllung als Beleg
Die Dualen Systeme zeigten sich schon vor dem Gerichtstermin mit der Rahmenvorgabe zur Abfuhr alle 14 Tage nicht einverstanden (wir berichteten). Schauer zufolge zogen sie nun auch die Landkreis-Behauptung in Zweifel, durch aufgerissene oder angeknabberte Kunststoff-Säcke würden regelmäßig die Landschaft und die Straßen vermüllt. Der Landkreis konnte Schauer zufolge mithilfe vorliegender Bürgerbeschwerden glaubhaft machen, dass das kein aus der Luft gegriffener Einzelfall sei. Er würde sich aber freuen, wenn die Bürger im Fall der Fälle Beweisfotos von verstreutem Verpackungsmüll machten und/oder per E-Mail oder Anruf auf herumliegenden Sack-Inhalt hinweisen (info@aso-ohz.de oder 0 47 91/ 9 64 40). Dann ließen sich Umfang und Häufigkeit der Vermüllung im Fall der Fälle umso leichter belegen.
Für den Bürger bedeutet dieser Zwischenstand: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Werner Schauer hat das auch schon mehrfach so bekräftigt. Er hätte den Wechsel zur Gelben Tonne zwar gern schon zum 1. Januar 2026 vollzogen. Aber selbst wenn sich die Dualen Systeme dem Urteil beugen und die Stader Entscheidung nun bald rechtskräftig wird, kann der Umstieg pünktlich zum Start ins neue Jahr kaum noch gelingen: Ausschreibung und Auftragsvergabe der Abfuhr sowie die Auslieferung der Behälter an rund 50.000 Haushalte erfordern zeitlichen Aufwand und logistischen Vorlauf.