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Neue Regeln ab Montag Schulen und Kitas zurück im Normalbetrieb

Die Inzidenzen in den Kreisen Osterholz und Rotenburg stimmen, somit stehen die Schulen und Kitas vor einer Rückkehr in den Normalbetrieb. Ab Montag soll es losgehen.
27.05.2021, 18:55 Uhr
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Von Bernhard Komesker André Fesser

Landkreise Osterholz/Rotenburg. In den sozialen Medien ergoss sich seit einigen Tagen Zorn und Ungeduld über die Verantwortlichen des Landkreises Osterholz. Auch Donnerstag war noch lange unklar, ob das Land rechtzeitig die Rechtsgrundlagen dafür schafft, dass die Kitas am Montag in den Regelbetrieb und die Schulen ins Szenario A wechseln können. Eltern, Schüler, Pädagogen waren verärgert und verunsichert, und die Kreisverwaltung stand Gewehr bei Fuß, um postwendend mit einer Allgemeinverfügung einen Erlass des Kultusministeriums oder aber gleich die ganze Corona-Verordnung des Landes zu flankieren. Am späten Nachmittag gab das Kreishaus dann die Entscheidung bekannt: Schulen kehren ab Montag in den Präsenzunterricht, Kitas in den sogenannten Regelbetrieb zurück.

Anders als im Kreishaus vermutet, bedurfte es für diesen Schritt keiner Freigabe aus dem Kultusministerium in Hannover. Vielmehr reiche für den Szenarienwechsel eine Allgemeinverfügung des Landkreises aus, mit der bekannt gegeben wird, dass eine Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 vorliegt. Diese sei für den Landkreis Osterholz bereits erlassen worden, so Kreissprecherin Jana Lindemann. Somit könnten alle Schulen im Kreisgebiet am kommenden Montag, 31. Mai, in das sogenannte Szenario A wechseln. Für Kindertagesstätten gilt der Regelbetrieb mit entsprechenden Hygienemaßnahmen.

Schule ist vorbereitet

Da man das in den Schulen bereits geahnt hat, bereiten sie sich seit einiger Zeit darauf vor, den Normalbetrieb mit vollen Klassen ab kommender Woche wieder aufzunehmen. Schon vor Tagen informierte Denis Ugurcu, Leiter des Gymnasiums Lilienthal, die Eltern über die bevorstehende Rückkehr in das Szenario A. Neben den Schülern, Schülerinnen und deren Familien stehen dabei natürlich auch die Lehrkräfte vor Herausforderungen. So müssen Unterrichtsinhalte und  Klausurtermine abermals angepasst und kommuniziert werden. Ugurcu sieht die Entwicklung dennoch mit Freude: "Es ist für alle deshalb eine positive Entwicklung, weil in der Schule im direkten Kontakt mit der Lehrkraft und den Mitschülerinnen und Mitschüler am besten gelernt werden kann."

Die Lage ist im Nachbarlandkreis natürlich kaum anders. Und so befindet man sich auch im Kreishaus in Rotenburg in Wartestellung. Die Inzidenzzahlen im Wümme-Kreis liegen seit drei Werktagen unter dem Wert von 50. Sollte dies auch in den nächsten zwei Tagen der Fall sein, so kann der Landkreis am Sonnabend den Osterholzern folgen und zwei Allgemeinverfügungen erlassen, in denen festgestellt wird, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 liegt und damit laut Niedersächsischer Corona-Verordnung ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, Änderungen für den Einzelhandel, Schulen und Kitas in Kraft treten.

Doch auch wenn sich die Menschen schon jetzt Klarheit wünschen, wie es in der kommenden Woche in der Region weitergeht, könne die Kreisverwaltung nicht schon vorab die Regeln ändern. "Zurzeit ist die Entwicklung der Zahlen positiv, sodass ich davon ausgehe, dass dies auch in den nächsten zwei Tagen der Fall sein wird", sagt der Rotenburger Landrat Hermann Luttmann. "Der Landkreis darf laut Verordnung aber nicht vorab eine Allgemeinverfügung erlassen, sondern erst an dem Tag, an dem die Werte auch tatsächlich feststehen.“

Anhaltende Impfstoffknappheit

Unterdessen kommen die Impfkampagnen voran, wenngleich am Donnerstagmorgen im Landkreis Osterholz noch 10.255 Kreisbewohner auf der Warteliste des Impfzentrums in der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck standen. Das Zentrum und die mobilen Teams haben dabei zuletzt fast ausschließlich auf schon terminierte Zweitimpfungen setzen müssen. Das dürfte wegen anhaltender Impfstoffknappheit bis Mitte Juni auch so bleiben. Immerhin habe man bisher keine Impftermine wegen Nachschubmangels absagen müssen, teilt Landkreis-Sprecherin Jana Lindemann auf Nachfrage mit. Sie betont, die Warteliste werde weiter chronologisch abgebaut – auch dann, wenn am 7. Juni die Priorisierung endet und sich alle Menschen ab 16 Jahren um einen Termin bemühen können.

Kreisweit waren am Donnerstagmorgen 14.243 Menschen vollständig geimpft, davon 1869 durch die Arztpraxen. Hinzu kommen 29.796 begonnene Impfserien im Impfzentrum sowie 13.080 bei den Ärzten. Der Landkreis rechnet momentan damit, dass das Zentrum planmäßig zum 30. September aufgegeben wird und die Ärzte dann allein weiter impfen. Die Länder haben – zumindest bisher – keine Lieferzusage des Bundes über dieses Datum hinaus, so Lindemann. Es deute aber auch nichts auf eine vorzeitige Schließung des Zentrums hin. Noch ist unklar, wie im Herbst mit den dann noch ausstehenden Zweitimpfungen verfahren wird.

Im Landkreis Rotenburg haben das Impfzentrum und die mobilen Teams in der vergangenen Woche 3411 Impfungen verteilt. Somit haben im Wümme-Kreis 44.743 Menschen eine Erst- und 15.133 Menschen eine Zweitimpfung empfangen. Die Zahl der Impfungen in den Hausarztpraxen liegen dem Landkreis nicht vor.

Zur Sache

Fußgängerzone jetzt maskenfrei

Die vom Landkreis Rotenburg Anfang März erlassene Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen und auf Aussichtstürmen und -plattformen wird zu diesem Freitag, 28. Mai, aufgehoben. Das hat eine Kreissprecherin mitgeteilt und den Schritt mit den sinkenden Inzidenzzahlen und der steigenden Zahl von Impfungen im Kreisgebiet begründet. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den genannten Gebieten sei derzeit im Hinblick auf die aktuelle Lage entbehrlich. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben und steigende Anzahl an geimpften Personen im Landkreis dürften eine Ausbreitung des Corona-Virus bereits deutlich erschwert haben. Weiterhin muss aber in den von der Niedersächsischen Corona-Verordnung definierten Bereichen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Demnach hat jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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