Landkreis Osterholz. "Aus heutiger Sicht können die Osterfeuer 2022 stattfinden." Das haben am Freitag der Landkreis Osterholz und seine Mitgliedsgemeinden in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt. Nach zweijähriger Zwangspause würden die aktuellen Corona-Maßnahmen ein Abbrennen der Brauchtumsfeuer und ein geselliges Beisammensein am diesjährigen Osterwochenende wieder erlauben, so die Behörden. Die Planungen sollten jedoch "mit der notwendigen Vorsicht" erfolgen: Ob Mitte April Kontaktbeschränkungen bestehen oder Zugangskontrollen erforderlich sein werden, dazu könne die Kreisverwaltung noch keine abschließende Aussage treffen.
Weil auch kurzfristige Absagen nicht ausgeschlossen werden, sollten in den kommenden sieben Wochen noch nicht große Mengen Abbrennmaterial angesammelt werden, das notfalls sonst "aufwendig und teuer entsorgt werden muss", hießt es in der Mitteilung weiter. Ohnehin gelte, dass das Material erst kurz vor dem Abbrenntag aufgeschichtet werden darf, denn Tiere nutzen derartige Ansammlungen gerne, um Nester zu
bauen oder Unterschlupf zu finden. Vor dem Abbrennen sollte der Haufen daher zunächst vorsichtig umgeschichtet werden. Ausdrücklich verboten ist das Verbrennen von Abfällen, so der Landkreis und die Kommunen. "Osterfeuer dienen nicht der Entledigung bei der Gartenarbeit anfallender Materialien."
Die Osterfeuer sind zudem genehmigungspflichtig und bei der jeweils zuständigen Gemeinde zuvor anzumelden. Über die Zulassung wird anhand der Genehmigungspraxis aus der Vor-Corona-Zeit entschieden. Wenn das Feuer nicht auch schon im Jahr 2019 genehmigt gewesen ist, fehle der Charakter der Tradition.