Die Beschränkung des Einzelhandels auf geimpfte und genesene Kunden nach der 2G-Regel tritt in Niedersachsen nun doch erst am Sonntag in Kraft. Das teilte das Gesundheitsministerium in Hannover am Freitag in einer Reaktion auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) mit. Nach der 2G-Regel können Ungeimpfte nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen, etwa in Supermärkten und Drogerien.
Nur wenige Stunden zuvor hatte eine Regierungssprecherin noch bekräftigt, dass die 2G-Regel für Geschäfte wie geplant von Samstag an gelten werde. „Es bleibt beim Inkrafttreten am Samstag, 11. Dezember. Das bedeutet auch, dass ab morgen 2G im niedersächsischen Einzelhandel gilt“, hatte die Sprecherin am Vormittag gesagt.
Das OVG hatte beschlossen, dass Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, nicht vom Besuch beim Friseur ausgeschlossen werden dürfen. Die derzeitige 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen sei unangemessen und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Bundesland keine notwendige Schutzmaßnahme, teilte das Gericht am Freitag mit. Es bezog sich auf die körperpflegerischen Grundbedarfe, wozu etwa der Besuch beim Friseur oder der Fußpflege zählten.
Corona-Verordnung muss überarbeitet werden
Das Infektionsrisiko sei in diesen Bereichen nur begrenzt, weil sich regelmäßig nur wenige Menschen gleichzeitig dort aufhielten. Zudem könne der Schutz durch das Tragen einer Maske oder eines negativen Corona-Tests deutlich erhöht werden. Bis zu einer Neuregelung gelten laut Gericht die Pflichten zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske sowie zur Erfassung der Kontaktdaten.
Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer neuen Corona-Landesverordnung, die am Samstag in Kraft treten sollte. Nach derzeitigen Regeln gilt in weiten Teilen des Bundeslandes die 2G-plus-Regel für alle körpernahen Dienstleistungen - bis auf solche, die aus medizinischen Gründen notwendig sind. Wer schon eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus bekommen hat, benötigt keinen negativen Test. Wer sie noch nicht empfangen hat, aber etwa zwei Impfungen mit dem Präparat von Biontech/Pfizer vorweisen kann, benötigt zusätzlich einen negativen Corona-Test. Der OVG-Beschluss mache nun eine kurzfristige Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung notwendig, so das Gesundheitsministerium.