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Wohin und wann ausweichen? So wird eine Rettungsgasse richtig gebildet

Im Notfall zählen Sekunden. Stockt der Verkehr auf der Autobahn, müssen Autofahrer daher eine Rettungsgasse bilden. Aber wissen Sie dann sofort, wohin Sie fahren müssen?
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Von dpa

Bei Stau muss eine Rettungsgasse gebildet werden – das ist den meisten Autofahrern bekannt. Was einige aber nicht wissen: Schon wenn der Verkehr ins Stocken gerät, muss Platz für Rettungskräfte gemacht werden. Darauf machen ADAC und Dekra aufmerksam.

So wird eine Rettungsgasse gebildet

Wer auf der äußersten linken Spur unterwegs ist, weicht auch möglichst weit nach links aus. Die übrigen Spuren fahren entsprechend nach rechts. Aber Achtung: Der Standstreifen ist dabei in der Regel tabu. Ausnahmen gelten beispielsweise nur, wenn die Polizei dazu auffordert oder wenn aus Platzgründen die Gasse nicht anders zu bilden wäre, ergänzt der ADAC.

Es ist ratsam, immer etwas mehr Platz zum Vordermann halten. So ist es leichter, bei Stillstand noch weiter zur Seite zu fahren, wenn sich größere Fahrzeuge durch die Gasse bewegen müssen.

So teuer ist das Nichtbilden der Rettungsgasse

Die Rettungsgasse darf erst aufgelöst werden, wenn der Verkehr wieder zügig rollt. Wer keine Gasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Behindert ein Verkehrsteilnehmer die Rettungskräfte, kommen zusätzlich zu zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot 240 Euro hinzu. Mit Gefährdung liegt die Buße schon bei 280 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Geht das Nichtbilden der Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung einher, sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur auf der Autobahn, sondern auch auf mehrspurigen Außerortsstraßen vorgeschrieben, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden.

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Das Befahren der Rettungsgasse ist verboten

Das Fahren nach vorne durch die Rettungsgasse ist verboten. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind unter anderem Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Neu ist, dass das Befahren der Rettungsgasse nicht mehr nur als unberechtigtes Rechtsüberholen geahndet wird – es drohen 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das gilt auch für Motorräder.

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