Selbst entscheiden, bevor es andere tun
Für viele Menschen ist der Gedanke an eine Krankheit oder einen Unfall mit großen Ängsten verbunden. Auch die Frage, was eigentlich passiert, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen für sich zu treffen, löst Schrecken aus. Dabei ist die Vorsorge für einen solchen Fall im Grunde recht einfach: Das kostenfreie Serviceangebot „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ stellt Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bereit, die mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen das Ausfüllen einfacher machen.
Der Service kommt bei den Nutzern gut an: Mehr als 236.000 Mal haben Ratsuchende im vergangenen Jahr mithilfe des Tools auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente erstellt. „Die starke Nutzung dieser Online-Angebote übertrifft unsere Erwartungen bei weitem“, sagt Verbraucherrechtsexpertin Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen. „Es zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen die Hürde überwinden helfen, sich auch mit schwierigen und zum Teil auch emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“
Die Vorsorgevollmacht
Damit im Ernstfall auch rechtliche und finanzielle Angelegenheiten von bestimmten Personen übernommen werden können, ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Denn, weder der Ehepartner noch die Kinder sind dazu automatisch berechtigt. Mit der Vorsorgevollmacht kann man genau festlegen, wer wichtige Entscheidungen treffen darf. Das Dokument gewährt Verbrauchern den meisten Handlungsspielraum und ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Damit kann man individuell wichtige Themenfelder wie zum Beispiel Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung selbst regeln. Voraussetzung dafür ist, dass man dem bevollmächtigten Menschen hundertprozentig vertraut, denn es geht schließlich um die Vollmacht für finanzielle und medizinische Entscheidungen. Wenn eine solche Person nicht vorhanden ist, fällt die Wahl besser auf einen Betreuer.
Die Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung sucht man sich eine Person als Betreuer aus und schlägt diese dem Betreuungsgericht, einer Abteilung des Amtsgerichts, vor. Das Gericht kann dem Antrag folgen, bei berechtigten Zweifeln aber auch eine andere Person vorschlagen. Zusätzlich können auch Wünsche an den Betreuer niedergeschrieben werden. Im Unterschied zum Bevollmächtigten wird der Betreuer vom Gericht kontrolliert.
Die Patientenverfügung
Wer bestimmen möchte, welche Behandlungen bei schweren Krankheiten durchgeführt oder unterlassen werden sollen, kann dies mit der Patientenverfügung regeln. Darin wird genau erklärt, welche medizinischen Maßnahmen vom Arzt durchgeführt werden sollen. Dazu werden zunächst die Krankheitssituationen erfasst, in denen die Verfügung gelten soll. Auch individuelle Situationen zum Beispiel aufgrund bestehender Krankheiten können aufgenommen werden. Zum anderen sind die medizinischen Maßnahmen, die in möglichen zukünftigen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, zu nennen. Die Patientenverfügung ist nur mit Unterschrift und Datum wirksam und sollte regelmäßig überprüft und neu unterschrieben werden. Dann wissen die Ärzte im Fall der Fälle genau, dass sie dem aktuellen Willen des Betroffenen entspricht.

Damit im Notfall nicht Fremde über das Wohlergehen entscheiden, sollte man entsprechend vorsorgen.
Die Online-Vorsorgedokumente können ganz bequem am heimischen Rechner bearbeitet werden. Grundlage sind Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz. Die Wahl der individuell richtigen Verfügung wird durch Erläuterungen erleichtert. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Aus der individuellen Wahl ergeben sich persönlich passende, individualisierte Vorsorgedokumente. Diese müssen am Ende nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden, damit sie wirksam werden.
Der Online-Service der Verbraucherzentralen ist im Internet unter www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar.
Sicher raus an die frische Luft
Balkon und Terrasse bieten den kürzesten Weg ins Freie – gerade Menschen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen sie ein Stück wertvolle Freiheit und Selbstbestimmtheit. Beim Neubau oder einer Modernisierung sollte deshalb auf einen barrierefreien Zugang geachtet werden.
Wichtig dabei ist, die Türschwelle so zu realisieren, dass bei starken Regenfällen auch mit einem schwellenlosen Übergang keine Feuchtigkeit in den Innenraum eindringt. Das ist beispielsweise durch eine mit einem Rost abgedeckte Rinne möglich, die vor der Tür vertieft in den Boden eingesetzt wird und das Wasser ableitet. Dabei muss jedoch eine dauerhaft sichere Abdichtung des gesamten Bereichs um die Türschwelle gewährleistet sein. Systeme auf Flüssigkunststoffbasis sind dafür gut geeignet.
Beim Einbau einer barrierefreien Balkon- oder Terrassentür ist es wichtig, auf effektiven Wärme- und Feuchteschutz zu achten, damit es später nicht zu unerwünschten Wärmeverlusten oder Wassereintritt kommt. Gerade bei Bereichen wie Balkon und Terrasse, die der Witterung in besonderem Maße ausgesetzt sind, muss der Niederschlag auch bei Starkregen gut abfließen können. Direkt an der Tür sollte es nicht zu Stauwasser kommen – insbesondere bei schwellenlosen Übergängen. Vor der Tür vertieft in den Boden eingesetzte Rinnen, die mit einem Rost abgedeckt sind, können das Wasser gut ableiten.
Entscheidend ist, dass die Schnittstellen zwischen den einzelnen Bauteilen, also etwa Balkon, Rinne, Tür und Hauswand, gut abgedichtet werden. Es gilt, eine dichte Verbindung unterschiedlicher Materialien sicherzustellen. Ob Metall, Holz oder Beton – die Abdichtung sollte dauerhaft auf verschiedenen Untergründen haften und einen langlebigen Schutz der Bausubstanz vor Feuchtigkeit gewähren. Zudem muss sie sich flexibel an verwinkelte, kleine Ecken und Kanten anpassen lassen und zugleich eine hohe Stabilität bei einer geringen Schichtdicke aufweisen. Diese Anforderungen erfüllen Flüssigkunststoffe, die kalt und flüssig verarbeitet werden und nach nur circa einer Stunde Aushärtung haltbar sind.