Das Wohnen in Lauben war ursprünglich als Übergangslösung gedacht. Nach der "Feuersturmnacht" im Zweiten Weltkrieg vom 18. auf den 19. August 1944 auf den Bremer Westen herrschte extreme Wohnungsnot in Bremen. Daher hatte Bürgermeister Wilhelm Kaisen im August 1945 durch eine Verordnung Ausgebombten und Flüchtlingen den "Bau neuer und die Vergrößerung vorhandener Notwohnungen in Kleingärten" erlaubt.
Weil das Zuhause auf den billigen Pachtgrundstücken vielen Familien so gut gefiel, wurde viel um- und angebaut, ohne offizielle Nachfragen. Nachdem der Erlass 1949 zurückgenommen wurde, stießen die Behörden auf erheblichen Widerstand der sogenannten "Kaisenhaus"-Bewohnerinnen und Bewohner. Letztendlich trafen die Politik, Interessenvertreter der Kleingartenbewohner, des Landesverbandes der Gartenfreunde und der Verwaltung 2002 die Vereinbarung, dass jedem, der bis zum 28. Mai 1974 in ein solches "Behelfsheim" gezogen war, das Auswohnrecht garantiert wird. Danach sollte das Gebäude auf Kosten des Landes Bremen abgerissen werden. Denn Wohnen im Kleingartengebiet ist grundsätzlich verboten, weil bestimmte Sicherheitsstandards nicht gewährleistet sind zum Schutz anderer sowie der Umwelt.
Von ursprünglich 1200 "Behelfsheimen" existieren in Bremen nach Auskunft von Jens Tittmann, Pressesprecher der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, noch etwa 1000 und davon werden noch 155 legal bewohnt. Für Bereiche, in denen besonders viele "Kaisenhäuser" stehen, wird ihm zufolge eine Änderung des Bebauungsplans geprüft. Dabei geht es um das Bewahren gut erhaltener Gebäude als zeitgeschichtliche Zeugnisse und etwaige Nutzungsmöglichkeiten außer Wohnen. "Marode Behelfsheime, für die noch alte Abbruchvereinbarungen geschlossen wurden, werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Kosten der Stadt abgebrochen", sagt Jens Tittmann. Neue Abbruchvereinbarungen würden nur noch in Ausnahmefällen geschlossen, da die Gebäude seit 2015 weiterhin für kleingärtnerische Zwecke genutzt werden sollen.
Diese Aussage stellt Kleingartenvereine jedoch vor ein Problem: Sie können Parzellen mit Kaisenhäusern darauf nicht verpachten, weil Interessenten fürchten, auf späteren Abrisskosten sitzen zu bleiben. Dadurch wiederum verfallen auch ursprünglich völlig intakte Gebäude, die leer stehen. Eine endgültige Regelung zum Umgang mit zu großen Nachkriegsheimen soll im Kleingartenentwicklungsplan 2025 festgeschrieben werden.