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Bremer Bamf-Skandal Rechtsanwalt muss 6000 Euro zahlen

Der Prozess um den sogenannten Bremer Bamf-Skandal ist beendet. Ein Flüchtlingsanwalt wurde zu einer Strafe von 6000 Euro verurteilt - aber nur wegen Vorteilsgewährung.
27.05.2021, 17:01 Uhr
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Von wk

Mit einer Geldstrafe von 6000 Euro gegen einen 42-jährigen Flüchtlingsanwalt aus Hildesheim wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen endete am Donnerstag der Prozess um angebliche Missstände am Bremer Flüchtlingsamt. Von allen angeklagten Verstößen gegen das Ausländer- oder Asylrecht sprach das Landgericht den Anwalt frei. „Der Vorwurf des Asylbetrugs ist weg“, sagte Verteidiger Henning Sonnenberg. Er verwies in seinem Plädoyer auf die Dimension, die der Fall ursprünglich hatte: 2018 gab es bundesweit Schlagzeilen, dass an der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) massenhaft zu Unrecht Asyl gewährt werde. Überprüfungen förderten zwar organisatorische Mängel zutage, aber keine Verstöße speziell in Bremen.

Als Vorteilsgewährung wertete die Kammer, dass der Anwalt 2015 der damaligen Leiterin der Bamf-Außenstelle zwei Übernachtungen im Hotel für je 65 Euro gezahlt hatte. Der Rechtsanwalt und die Beamtin waren befreundet. Es habe eine „ungute Vermischung von beruflichen und privaten Interessen“ gegeben, sagte dazu die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens.

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 100 Euro für den Anwalt gefordert.
Der Prozess gegen die 60-jährige ehemalige Amtsleiterin war im April wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Sie hatte eine Geldauflage von 10.000 Euro akzeptiert. Auch bei ihr ließ das Gericht alle Anklagepunkte zu Verstößen gegen das Ausländerrecht fallen.

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