Die Bremische Bürgerschaft hat am Donnerstag einen Antrag zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor verfälschtem Honig beschlossen. In dem Antrag aus dem August hatten die Fraktionen der SPD sowie der Grünen und Linken sich für eine konsequente Umsetzung der neuen EU-Richtlinien für Honig ausgesprochen. Die europäische Verordnung aus dem vergangenen Jahr legt fest, dass zukünftig alle Herkunftsländer und deren prozentuale Anteile auf der Verpackung des Honigs angegeben werden. Allerdings ist es den Mitgliedsstaaten nach Informationen der Antragsteller unter Umständen erlaubt, nur die vier Länder mit den Hauptanteilen prozentual zu kennzeichnen. Dieses Schlupfloch untergrabe die Interessen der Verbraucher, heißt es in dem Antrag, der außerdem verschärfte Importkontrollen und ein effektiveres System zur Rückverfolgung von Honig fordert. Auf diese Weise solle verhindert werden, dass gepanschter Honig aus anderen Staaten billig in Deutschland verkauft werde und so die heimische Imkereiwirtschaft gefährde.
Mit dem Beschluss setzt sich Bremen nun dafür ein, dass die Bundesregierung strengere Maßnahmen zum Schutz der Konsumentinnen ergreift als von der EU vorgegeben. "Nur so können wir sicherstellen, dass gepanschter Honig mit billigem Zuckersirup gar nicht erst auf unseren Markt gelangt und unsere Imkerinnen und Imker faire Wettbewerbsbedingungen haben", erklärt Derik Eicke, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Bremen gebe damit im Kampf gegen den Betrug und für die deutschen Bienen den Takt vor. Weitere Bundesländer würden dem Bremer Beispiel folgen und ähnliche Initiativen vorbereiten.
Karin Lang, Geschäftsführerin der Bremer "Sonnetracht GmbH", betrachtet den Beschluss indes nüchtern. "Wir haben die Herkunftsländer schon immer angegeben, und das wird auch so bleiben", betont sie. Es sei natürlich wichtig, zu wissen, wo der Honig herkomme. Sie begrüße die Entscheidung der Bürgerschaft, für ihr Unternehmen ändere sich dadurch aber nichts. Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinien bis zum 14. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.