Der Bremer Fotograf Rafael Heygster wird den G 20-Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 nicht vergessen: Am zweiten Gipfeltag war ihm von der Polizei die Akkreditierung entzogen worden. Unrechtmäßig, wie am gestrigen Mittwoch – mehr als zwei Jahre später – das Verwaltungsgericht Berlin entschieden hat. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Entzug möglich gewesen wäre, gab es demnach nicht.
Es ging in dem Verfahren konkret um die Klage von zwei Medienvertretern gegen die Bundesregierung. Beiden war kurzfristig ihre Akkreditierung entzogen worden. Jeglicher Protest der Chefredaktion noch am selben Tag bis in die Spitze des Bundesinnenministeriums war zwecklos. Einer von beiden war Heygster, der mehrere Tage lang vom G 20-Gipfel für den WESER-KURIER berichtet hat – mit Bildern von Staatsempfängen ebenso wie von den nächtlichen Straßenschlachten im Hamburger Schanzenviertel.
Entzogene Akkreditierung
Den Klägern wurde der Zutritt zu gesonderten Sperrzonen vor dem Gipfel zunächst gestattet. Nach den ersten Ausschreitungen hieß es dann aber, die Lage habe sich geändert, es gebe neue Erkenntnisse, weshalb die Akkreditierung einzuziehen sei. So durfte Heygster nicht mehr den Besuch der Staatsgäste samt Donald Trump in der Elbphilharmonie begleiten.
Vorerst erteilt hatte die Akkreditierung das Bundespresseamt, nachdem beim Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt nach gespeicherten Daten zu den Antragstellern gefragt wurde. In beiden Fällen lag etwas vor: Angebliche Kontakte in die linksextreme Szene, auch zu gewaltbereiten Gruppen. Die Anwälte der Journalisten halten das für nicht zutreffend. „Der Verfassungsschutz macht oft stramme Aussagen, ohne sie belegen zu können“, sagte der Medienrechtler Johannes Weberling, der Heygster für den WESER-KURIER vertritt. Sein Mandant war vor Jahren wegen eines Anti-Nazi-Aufnähers aufgefallen, später einmal mit einer Sachbeschädigung. „Aber das hat nichts mit Linksextremismus zu tun.“ Von mehr als 5000 akkreditierten Journalisten waren 32 betroffen, die den Behörden verdächtig erschienen. Neun von ihnen klagen derzeit vor dem Verwaltungsgericht. Diese beiden Fälle bilden den Auftakt.
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