In der Frage um die Schließung des Prostitutionsbetriebs "Eros 69" in der Duckwitzstraße kommen Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) seit Monaten auf keinen gemeinsamen Nenner. Nun soll es Ilsemarie Meyer richten, ihres Zeichens ehemalige Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts und ehemalige Präsidentin des Staatsgerichtshofes. Der Senat hat am Dienstag beschlossen, die Richterin im Ruhestand als "externe Verfahrensbegleitung" hinzuzuziehen. Sie soll prüfen, ob es möglich ist, die Betriebserlaubnis für das "Eros 69" zu widerrufen.

Ilsemarie Meyer soll den Senat im Streit um den Bordellbetrieb unterstützen.
Die Wirtschaftsbehörde hatte dieses Widerrufsverfahren bereits in Gang gesetzt, nachdem feststand, dass hinter dem Betrieb des "Eros 69" ein Anführer der in Bremen verbotenen Rockergruppe "Hells Angels" stand. Als Geschäftsführerinnen der Joy Company, die das Bordell betreibt, fungierten zu diesem Zeitpunkt dessen Schwester und seine Ehefrau. Er selbst gilt gewerberechtlich als nicht zuverlässig genug zum Betreiben eines solchen Unternehmens.
Die Reaktion auf das eingeleitete Widerrufsverfahren erfolgte prompt: Die Geschäftsführung der Joy Company wechselte – zunächst im Juli, dann ein weiteres Mal im August dieses Jahres. Woraufhin die Wirtschaftsbehörde das Widerrufsverfahren einstellte.
Eros 69: Mäurer will Widerrufsverfahren wieder aufnehmen
Aus Sicht der Innenbehörde war dies ein Fehler. Senator Mäurer geht unverändert von einem bestimmenden Einfluss des Anführers der "Hells Angels" auf die Joy Company aus und dringt darauf, das Widerrufsverfahren unverzüglich wieder aufzunehmen. Für Senatorin Vogt liegen dagegen die Voraussetzungen für die Einleitung des Widerrufsverfahrens nach dem Wechsel der Geschäftsführung nicht mehr vor. Nach Auffassung der Wirtschaftsbehörde "gibt es (noch) keine verwertbaren Erkenntnisse für einen fortgesetzten bestimmenden Einfluss eines unzuverlässigen Gewerbetreibenden".
An dieser Stelle soll nun die Arbeit von Ilsemarie Meyer ansetzen, von der nicht allein die rechtliche Würdigung des gesamten Vorganges, sondern auch Überlegungen für weitere Verfahrensschritte erwartet werden. Denn im Ziel – der Schließung des Eros 69 – sind sich die beiden Senatoren dem Vernehmen nach durchaus einig. Umstritten ist lediglich der Weg dahin.