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14-Jähriger erhält eine Strafanzeige Hoverboards auf Straßen verboten

Blumenthal. Weil er mit einem sogenannten Hoverboard auf der Straße gefahren ist, hat ein 14-Jähriger am Mittwochnachmittag eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz bekommen. Nach Polizeiangaben hielt eine Streifenwagenbesatzung den Jugendlichen an, als er mit seinem Spaßgefährt auf der Straße Rüdelskamp unterwegs war.
25.03.2017, 00:00 Uhr
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Hoverboards auf Straßen verboten
Von Julia Ladebeck

Blumenthal. Weil er mit einem sogenannten Hoverboard auf der Straße gefahren ist, hat ein 14-Jähriger am Mittwochnachmittag eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz bekommen. Nach Polizeiangaben hielt eine Streifenwagenbesatzung den Jugendlichen an, als er mit seinem Spaßgefährt auf der Straße Rüdelskamp unterwegs war.

Bei einem Hoverboard, auch Hyperboard genannt, handelt es sich um eine Mischung aus Segway ohne Lenksäule und motorgetriebenem Waveboard. Es ist ein selbststabilisierendes, zweirädriges Fahrzeug, das aus einer Trittfläche und zwei seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern besteht. Es wird durch Gewichtsverlagerung in die gewünschte Richtung gesteuert.

Hoverboards sind motorisiert und können schneller als sechs Stundenkilometer fahren. Daher gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge, die führerschein- und versicherungspflichtig sind. Für die Fahrt auf der Straße müsste daher für die Hoverboards eine Zulassung vorliegen. Eine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr gibt es für die Gefährte jedoch nicht, weil die Geräte konstruktionsbedingt die dafür notwendigen Anforderungen, beispielsweise an Lenkung und Bremsen, nicht erfüllen. Es ist daher grundsätzlich nicht erlaubt, betont die Polizei, mit solchen motorisierten Boards im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Sie dürfen lediglich auf privaten Grundstücken genutzt werden.

Der Jugendliche gab gegenüber den Polizeibeamten an, dass er nicht wusste, dass er mit seinem Hoverboard nicht auf der Straße fahren darf. Sonst fahre er nur auf einem privaten Grundstück, sein Ausflug sei eine Ausnahme.

Die Polizisten schrieben dennoch eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein und Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das Hoverboard wurde von der Polizei als Beweismittel sicher­gestellt.

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