Mit Stand vom 20. April haben im Land Bremen 465 Einrichtungen aus der Pflege und dem Gesundheitswesen insgesamt 1952 Beschäftigte an das Gesundheitsamt gemeldet, die gegenüber ihrem Arbeitgeber bislang keinen Nachweis einer Corona-Immunisierung vorgelegt haben. Davon entfallen 327 auf Bremerhaven und 1625 auf die Stadt Bremen. Die Vorgabe, seit dem 15. März einen solchen Nachweis zu erbringen, ergibt sich aus der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihre bislang ungeimpften Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu melden, beruht auf dem Infektionsschutzgesetz.
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