Mit Stand vom 20. April haben im Land Bremen 465 Einrichtungen aus der Pflege und dem Gesundheitswesen insgesamt 1952 Beschäftigte an das Gesundheitsamt gemeldet, die gegenüber ihrem Arbeitgeber bislang keinen Nachweis einer Corona-Immunisierung vorgelegt haben. Davon entfallen 327 auf Bremerhaven und 1625 auf die Stadt Bremen. Die Vorgabe, seit dem 15. März einen solchen Nachweis zu erbringen, ergibt sich aus der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihre bislang ungeimpften Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu melden, beruht auf dem Infektionsschutzgesetz.
"Ich sehe aber Bewegung bei dem Thema", kommentierte Jörn Moock, Leiter des Bremer Gesundheitsamtes, als er die Zahlen am Dienstag aufgrund einer Berichtsbitte der CDU in der Gesundheitsdeputation präsentierte. Der Grund: Rund 500 dieser Meldungen wurden zwischenzeitlich widerrufen, weil die Betroffenen doch noch einen entsprechenden Nachweis vorlegen konnten. Moock interpretierte diese Entwicklung als Reaktion der Betroffenen auf Schreiben des Gesundheitsamtes, in denen ihnen eine Frist gesetzt wurde, die Impfung jetzt noch nachzuholen. "Es gab dann einen messbaren Anstieg der Nachfrage in unseren Impfstellen", sagte Moock. Daneben haben 71 Beschäftigte ihrer Verpflichtung widersprochen, davon konnten bislang 19 ein entsprechendes medizinisches Attest vorlegen.
Keine Antworten gab es auf die Nachfragen der Deputierten, aus welchen Tätigkeitsbereichen und Berufsgruppen die ungeimpften Beschäftigten konkret stammen. "Das Gesetz sieht die Erfassung dieser Informationen bei der Meldung nicht vor", begründete Moock die Lücke. Die Frage könnte laut Magnus Buhlert (FDP) aber nochmal wichtig werden, wenn es um mögliche Konsequenzen geht, sollten die Betroffenen die Impfung weiterhin nicht in Anspruch nehmen. Dazu gehören Betretungsverbote ihres Arbeitsplatzes mit der Folge, dass sie als Beschäftigte faktisch ausfallen.
"So etwas könnte man von einer konkreten Gefährdungsbeurteilung abhängig machen", sagte Buhlert und führte als Beispiel die Reinigungskraft einer Arztpraxis an, die zwar formal unter die Impfpflicht falle, tatsächlich aber nur tätig sei, wenn niemand sonst in der Praxis sei. Ein genaues Konzept, wie das Bremer Gesundheitsamt mit weiterhin Ungeimpften im Gesundheitswesen verfahren will, liegt aber noch nicht vor. Unklar ist demnach auch, ob und wie weit das Gesetz die Sanktionen in das Ermessen der örtlichen Behörden legt. Moock sagte zu, spätestens in drei Wochen, nach einem zweiten Schreiben seiner Behörde an die Betroffenen, die weiteren Verfahrensschritte zu präsentieren. Rainer Bensch (CDU) hob hervor, dass etwa Hamburg und Niedersachsen bereits über entsprechende Konzepte verfügten.
Unbeantwortet blieb in der Deputation auch die Frage, welchen Anteil die Zahl der jetzt gemeldeten Beschäftigten im gesamten Bremer Gesundheitswesen ausmache. Ältere Schätzungen aus dem Gesundheitsressort gehen von insgesamt 60.000 Beschäftigten im Land Bremen aus, die von der Impfpflicht betroffen seien. In diesem Fall wären etwas über drei Prozent ihrer Verpflichtung bislang nicht nachgekommen.