Vom 15. März an gilt die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Ihre Auswirkungen werden sich ab Mitte Mai zeigen. Frühestens von da an könnten die Gesundheitsämter ungeimpften Mitarbeitern untersagen, ihre Arbeitsstätten zu betreten, oder Bußgelder verhängen. „Das ergibt sich aus den üblichen Fristen und Abläufen bei der praktischen Umsetzung“, sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher der Gesundheitssenatorin.
Auch die Arbeitsagenturen wissen erst zu diesem Zeitpunkt, wer seinen Arbeitsplatz etwa in der Pflege tatsächlich aufgibt, weil er oder sie sich nicht impfen lassen möchte. Aktuell gibt es nur Zahlen, wie viele Menschen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sich arbeitssuchend gemeldet haben, aber derzeit noch beschäftigt sind. Das sind laut der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, deutlich mehr als im Winter vor Corona. In Bremen liegt das Plus der Arbeitssuchenden bei 84 Prozent, in Niedersachsen bei 89 Prozent. Bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten in diesem Sektor entspricht das einem Anteil von 0,8 Prozent in Niedersachsen und 0,6 Prozent im Land Bremen.
Wer ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen?
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft neben Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, mobilen Pflegediensten und Arztpraxen auch alle Heilberufe wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen oder Heilpraktiker. Ebenso betroffen sind alle nicht-medizinisch Beschäftigten wie etwa das Küchen- und Reinigungspersonal in den Einrichtungen. Das gilt auch, wenn diese Tätigkeiten von Fremdfirmen übernommen werden. Handwerksbetriebe, deren Mitarbeiter regelmäßig in Pflegeheimen und Krankenhäusern tätig sind, ob als Friseur oder Haustechniker, müssen ebenfalls entsprechende Impfnachweise erbringen. „Wir schätzen grob, dass in Bremen rund 60.000 Menschen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind“, sagt Fuhrmann.
Wie hoch sind aktuell die Impfquoten?
Darüber hat niemand einen umfassenden Überblick. Insbesondere über die mobilen Pflegedienste gibt es kaum Zahlen. Die Gesundheit Nord (Geno) meldet eine Quote von fast 99 Prozent bei ihren rund 8000 Beschäftigten. „Der neue Impfstoff Novavax hat zuletzt viele bewegt, sich doch noch impfen zu lassen“, berichtet Sprecherin Karen Matiszick. Wie das Gesetz es vorsehe, werde man verbliebene Einzelfälle dem Gesundheitsamt melden. „Alles Weitere ist dann deren Sache“, sagt Matiszick. Die Geno werde von sich aus keine Sanktionen gegen Mitarbeiter verhängen.
In den Bremer Pflegeheimen liegt die durchschnittliche Impfquote des Personals mit 91 Prozent zwar über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, aber einzelne Häuser melden deutlich niedrigere Zahlen. In einer Bremer Einrichtung sind mehr als 50 Prozent der Beschäftigten ungeimpft. „Auf dieses Haus könnten tatsächlich Probleme zukommen“, kommentiert Fuhrmann.
Wie muss der Impfstatus gemeldet werden?
Gefordert sind zunächst die Arbeitgeber. Sie müssen von Ihren Beschäftigten entsprechende Nachweise verlangen. Liegen diese nicht bald nach dem 15. März vor, müssen die Firmen die jeweiligen Beschäftigten an die Gesundheitsämter melden. Dafür wollen Bremen und Niedersachsen in der kommenden Woche entsprechende Meldeportale im Internet freischalten. Die betreffenden Unternehmen erhalten auf Anforderung die Zugangsdaten. „Die Arbeitgeber sind laut Gesetz in der Bringschuld“, erläutert Fuhrmann. Das heißt, sie müssen nach dem 15. März ohne weitere Aufforderung von sich aus tätig werden.
Sobald die ungeimpften Mitarbeiter bei den Gesundheitsbehörden bekannt sind, werden sie mit entsprechenden Fristen aufgefordert, ihren Immunisierungsstatus – geimpft oder genesen – nachzuweisen oder darzulegen, wieso sie nicht geimpft werden können. Wie diese Fristen genau ausgestaltet sind, ist derzeit noch offen. „Wir möchten sie so setzen, dass es den Betroffenen möglich ist, eine vollständige Impfung nachzuholen“, sagt Fuhrmann. Daraus ergebe sich, dass frühestens ab Mitte Mai Sanktionen wie Zwangsgelder oder Betretungsverbote ausgesprochen werden können, wahrscheinlich eher später.
Außerdem will sich Bremen mit Niedersachsen abstimmen. „Unterschiedliche Fristen könnten zum Problem werden, zum Beispiel bei Pflegediensten, die gleichzeitig in Bremen und im Umland tätig sind“, sagt Fuhrmann. Man wolle verhindern, dass die Umsetzung der Impfpflicht zum Standortfaktor für die Arbeitgeber werde.