Neue Schulden für die Rettung des Klimas: Aus Sicht von Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) ist das notwendig und haushaltsrechtlich auch machbar – trotz der Schuldenbremse in der Bremer Landesverfassung, die im Grundsatz ausgeglichene Etats verlangt. Wie er sich das konkret vorstellt, erläuterte Strehl am Freitag gegenüber Journalisten.
Ausgangspunkt der Überlegungen ist der enorme Mittelbedarf für Investitionen, die zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes notwendig sind. Die Klima-Enquetekommission der Bürgerschaft hatte hierfür Ende 2021 rund sieben Milliarden Euro veranschlagt. Eine solche Summe lässt sich im normalen Haushalt des kleinsten Bundeslandes und seiner beiden Stadtgemeinden nicht mobilisieren. Selbst dann nicht, wenn sich der Zeitraum über eine ganze Reihe von Jahren erstrecken würde.
Letztlich geht es also nur über Kredite. Und tatsächlich kennt die Schuldenbremse in der Landesverfassung Ausnahmebestimmungen. "Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen", kann vom Gebot ausgeglichener Haushalte abgewichen werden, heißt es in Artikel 131a ausdrücklich. Ein Exempel gibt es dafür schon. Als die Corona-Pandemie das Bremer Gesundheitsweisen vor große Herausforderungen stellte und zugleich die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand einbrechen ließ, legten Senat und Bürgerschaft den sogenannten Bremens-Fonds auf – einen Kreditrahmen von 1,2 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Bekämpfung der Notlage.
Spielräume werden enger
In der Klimakrise sieht Strehl eine ähnliche "außergewöhnliche Notsituation", die der Staat meistern müsse. Strehl verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021. Darin hätten die Karlsruher Richter die politischen Entscheidungsträger ausdrücklich verpflichtet, mehr für den Klimaschutz zu tun. Für die Aufnahme neuer Schulden müsse es aber enge Leitplanken geben. "Wir konzentrieren uns auf Projekte mit möglichst hoher CO2-Einsparung", so Strehl. Konkret nannte er vier Felder: die Unterstützung der Stahlwerke bei der Umstellung auf grünen Wasserstoff; energetische Sanierung öffentlicher Gebäude; Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs; Ausweitung der Nah- und Fernwärmenetze.
Haushaltsrechtlich könnten die notwendigen Kredite dadurch ermöglicht werden, dass die Bürgerschaft für den Zeitraum des nächsten Bremer Doppelhaushalts 2024/25 eine Klimanotlage formell feststellt. Zugleich müsste ein Tilgungsplan für die geplanten Kredite beschlossen werden. Das Problem hierbei: Das Abstottern der Klimaschulden über viele Jahre engt die finanziellen Spielräume Bremens weiter ein, zumal es schon einen weiteren Tilgungsplan für den Bremen-Fonds gibt und darüber hinaus die Verpflichtung besteht, Bremens sonstige Altschulden allmählich abzubauen. Eine Absage erteilt Dietmar Strehl der Idee, die Schuldenbremse grundsätzlich aufzuweichen und kreditfinanzierte Investitionen jeglicher Art zu ermöglichen. "Im Grundsatz muss die Schuldenbremse bleiben, auch weil sie die Politik zwingt, bei der Haushaltsaufstellung Prioritäten zu setzen", sagte der Finanzsenator.