Die meisten europäischen Länder können trotz der Corona-Pandemie wieder bereist werden. Weltweit aber werden mehr als 120 Länder und Regionen vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete eingestuft. Wer aus einem dieser Gebiete nach Deutschland einreist und keinen negativen Corona-Test vorweisen kann, ist verpflichtet, sich sofort beim Ordnungsamt zu melden und in eine zweiwöchige Quarantäne zu begeben. Einreisenden, die sich nicht an diese Vorgaben halten, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Dabei sei es egal, ob es sich um Bremerinnen und Bremer oder um Touristen oder Geschäftsreisende handelt, sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Es sei für die Gesundheitsbehörde nicht möglich zu überprüfen, ob sich die Fluggäste an alle Vorgaben halten. „Wir fragen die Fluggastdaten bei den Airlines nur im Rahmen der Kontaktpersonen-Nachverfolgung ab, also wenn es einen Corona-Fall gab“, erklärt Fuhrmann. In den meisten Fällen könnten die Fluggesellschaften die Namen und Geburtsdaten der Passagiere übermitteln. Im Anschluss müssten weitere Daten bei den Meldeämtern abgefragt werden. „Dieser Prozess ist extrem aufwendig“, so Fuhrmann.
Noch keine Einigung
Um zu verhindern, dass Rückkehrer aus Risikogebieten das Coronavirus nach Deutschland bringen und eine zweite Infektionswelle auslösen, haben sich die Gesundheitsminister der Bundesländer am Mittwoch in einer Schaltkonferenz beraten. Entgegen ersten Meldungen, dass Einreisende aus Risikogebieten künftig an allen deutschen Flughäfen auf das Coronavirus getestet werden sollen, ist es laut Lukas Fuhrmann noch zu keiner Einigung gekommen. „Am Freitag werden die Gespräche fortgesetzt.“
Karin Prien (CDU), Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, hat die Lehrkräfte und Schüler in ihrem Bundesland vor Reisen in Risikogebiete gewarnt. Lehrerinnen und Lehrer, die in ein Risikogebiet reisen und wegen der folgenden zweiwöchigen Quarantäne den Schulbeginn verpassen, würden nicht bezahlt und müssten disziplinarrechtliche Konsequenzen befürchten. „Schüler, die sich vorsätzlich oder fahrlässig in eine Lage begeben, in der sie ihrer Schulpflicht nicht nachkommen können, begehen hiermit unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann“, sagte Karin Prien.
Bremer Lehrer und Schüler, die in den Sommerferien in einem Risikogebiet Urlaub machen, aber zum Schulstart im Unterricht erscheinen, müssen keine pauschalen Konsequenzen fürchten. „Wir setzen auf die Vernunft der Eltern und Beschäftigten“, sagt Annette Kemp, Sprecherin der Bildungsbehörde.
Falls Schüler trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Risikogebiet reisen und wegen der folgenden zweiwöchigen Quarantäne nicht zum Unterrichtsbeginn nach den Ferien erscheinen könnten, läge eine Verletzung der Schulpflicht vor, heißt es in einer Mitteilung der Schulen an alle Schülerinnen und Schüler. Hier droht ein Bußgeld von 35 Euro pro Tag.
Folgen für Bremer Lehrkräfte
Auch für Bremer Lehrkräfte kann ein verspäteter Schulantritt empfindliche Folgen haben. „Bei geplanten Urlaubsreisen sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten. Beschäftigte, die entgegen diesen Hinweisen und Warnungen eine private Reise antreten, tragen das Risiko einer verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub oder einer gesetzlich oder behördlich angeordneten Quarantäne“, heißt es in einem Rundschreiben des Finanzressorts an alle Lehrerinnen und Lehrer. Für diese Zeiten sei Erholungsurlaub, unbezahlter Sonderurlaub oder ein Zeitguthaben in Anspruch zu nehmen.
Auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nach einer Urlaubsreise in ein Risikogebiet in die Quarantäne müssen, könnte es Konsequenzen geben. Das bestätigt Dagmar Bleiker, Sprecherin der Finanzbehörde: „Disziplinarverfahren für Beamte können in Einzelfällen eingeleitet werden, wenn ein grob fahrlässiges Verhalten vor Ort vorliegt.“ Als Beispiel nennt Dagmar Bleiker die Teilnahme an Partys wie sie noch vor Kurzem am Ballermann auf Mallorca gefeiert wurden. Unabhängig davon rät das Finanzressort seinen Mitarbeitern zudem von Reisen in Risikogebiete ab.
In Niedersachsen droht Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ebenfalls der Verlust ihres Anspruchs auf Besoldung, wenn sie trotz einer Warnung in ein Risikogebiet reisen und wegen einer Quarantäne nicht arbeiten können. Schülerinnen und Schüler, die sich nach der Rückkehr nach Deutschland isolieren müssen und deshalb den Schulbeginn verpassen, müssen nicht zwangsläufig mit weiteren Konsequenzen rechnen: Die Einhaltung der Quarantäne könne nicht als Verletzung der Schulpflicht gewertet werden, teilt das niedersächsische Kultusministerium mit.
+++ Anmerkung der Redaktion +++
In einer ersten Fassung war von einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro für Schülerinnen und Schüler die Rede, richtig ist jedoch ein drohendes Bußgeld von 35 Euro pro Tag. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, diesen zu entschuldigen.