Der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychiatrie am linikum Bremen Ost (KBO) gelingt es offenbar nicht, den Verbleib gefährlicher Patienten in der geschlossenen Unterbringung verlässlich sicherzustellen. Zwischen September 2023 und Februar des laufenden Jahres gelang es solchen Personen in 54 Fällen, aus der Klinik zu entweichen. Das hat die Gesundheitsbehörde auf eine entsprechende Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion mitgeteilt. In weiteren 87 Fällen kehrten Patienten von einem gewährten Ausgang nicht an das KBO zurück.
Aus Sicht der Behörde gibt es in der Öffentlichkeit falsche Vorstellungen zum Grad der Abschottung der psychiatrischen Klinik. Krankenhäuser, die Behandlungen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) durchführen, seien keine „geschlossenen Psychiatrien“. Sie böten zwar die Möglichkeit einer geschlossenen Unterbringung von Menschen mit einem entsprechenden gerichtlichen Unterbringungstitel, „werden aber nicht in Gänze geschlossen geführt“, wie es in dem Papier heißt. So sei beispielsweise in Paragraf 28 des Bremischen PsychKG geregelt, dass auch Patienten mit Unterbringungsbeschluss Ausgang mit oder ohne Begleitung gewährt werden kann.
Die Behördenantwort auf die FDP-Anfrage geht auch auf die Aussage einer Fachanwältin für Betreuungsrecht ein, die diese Mitte Januar im WESER-KURIER gemacht hatte. Angesichts der Häufung von Fällen, in denen sich Patienten aus der Einrichtung am KBO absetzen, hatte sie es als „wahnsinniges Glück“ bezeichnet, dass es nicht schon öfter zu tragischen Folgen kam. Das sieht man im Gesundheitsressort anders. Das Geschehen am KBO sei „weniger von Glück als vielmehr von durchdachtem Handeln geprägt“.
Die FDP fordert dagegen eine bessere Sicherung der Psychiatrie. Innenpolitiker Marcel Schröder verweist auf den Fall einer entwichenen 28-Jährigen, die im Dezember 2023 den Lebensgefährten ihrer Mutter niederstach. „Solche Beispiele sollten dem Senat zeigen, dass das Konzept der ‚offenen Türen‘ gescheitert ist“, so Schröder.