Im Rechtsstreit um die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften will der Personalrat Schulen nicht klein beigeben. Wie berichtet, hatte das Bremer Verwaltungsgericht am Mittwoch zugunsten des Senats entschieden. Danach müssen Bremer Lehrkräfte bis August 2026 warten, ehe ihre Arbeitszeit in einem Pilotprojekt erfasst wird. In einer Mitteilung kündigte die Arbeitnehmervertretung jetzt an, in die nächste Instanz zu gehen. Der Personalrat Schulen behalte sich vor, das Oberverwaltungsgericht anzurufen, sobald die ausführliche Begründung vorliege. "Auch weitere rechtliche Möglichkeiten werden geprüft."
Nach Angabe des Verwaltungsgerichts kann der Beschluss binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe angefochten werden. Dass der Personalrat von dieser Möglichkeit doch keinen Gebrauch macht, darf als so gut wie ausgeschlossen gelten. "Wir werden sehr wahrscheinlich Beschwerde gegen den Beschluss einlegen", sagte der Personalratsvorsitzende Jörn Lütjens auf Nachfrage.
In einem Punkt ist das Gericht laut Lütjens der Auffassung des Personalrats gefolgt: Die Arbeitszeiterfassung sei eine soziale Maßnahme, bei der dem Senat eigentlich kein letztes Entscheidungsrecht zustehe. Nur wegen der erheblichen Auswirkungen einer Arbeitszeiterfassung habe das Gericht dem Senat doch eine Entscheidung zugestanden.