Leuchtende Farbfontänen am Nachthimmel und ohrenbetäubender Krach – diese beiden Dinge gehören für viele Menschen an Silvester unbedingt dazu. Wer in Bremen den Jahreswechsel mit Böllern und Raketen begehen will, sollte sich aber im eigenen Interesse an ein paar Regeln halten. Denn einige Schauplätze in Bremen sind für das Silvesterfeuerwerk ungeeignet und darum ist das Böllern dort aus guten Gründen nicht erlaubt. Wer sich an die Verbote nicht hält, muss mitunter hohe Geldbußen zahlen.
Wo ist das Böllern grundsätzlich verboten?
In der Stadtgemeinde Bremen zählen folgende Bereiche zu den Feuerwerksverbotszonen: Das Schnoorviertel, im Umfeld von 150 Metern um das Bremer Rathaus und an der Schlachte zwischen Teerhofbrücke und Bürgermeister-Smidt-Brücke. Auch auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke und der Teerhofbrücke gilt ein Abbrennverbot.
Der Schnoor müsse als "historisch wertvolles Viertel in der Bremer Altstadt" geschützt werden. "Zahlreiche Häuser sind dort noch in ihrem ursprünglichen Zustand mit sichtbarem Fachwerk, welches häufig unter dem Einsatz von Naturbaustoffen restauriert wurde", sagt Diana Schlee, Sprecherin des Gesundheitsressorts, die das Thema Silvesterfeuerwerk federführend für die drei zuständigen Ressorts Inneres, Gesundheit und Häfen bearbeitet. Gleiches gelte für den Bereich rund um das Rathaus, das zum Unesco-Weltkulturerbe gehört. An der Schlachte gelte eine Polizeiverordnung, weil es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen gab.
Für den Bereich Flughafen gilt: "Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden." Außerdem müsse der Abbrennplatz mindestens 1,5 Kilometer von der Flughafengrenze entfernt sein; die Flughöhe der Rakete dürfe 100 Meter nicht überschreiten.
Womit muss man rechnen, wenn man sich nicht an die Verbotszonen hält?
Für alle, die sich nicht an die Vorschriften halten, kann es teuer werden: "Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung an der Schlachte können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden", teilt Innenressortsprecher René Möller mit. Wer den Luftverkehr gefährdet, müsse je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffrecht, das im Schnoor und im Umfeld des Rathauses gilt, können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Wo herrscht in Bremerhaven Böllerverbot?
In der Seestadt gibt es laut dem Bremer Gesundheitsressort zwei Feuerwerksverbotszonen, die sich beide in direkter Umgebung des Zoos am Meer befinden. Bereich 1 betrifft den Willy-Brandt-Platz und den südlichen Bereich Neuer Vorhafen Schleuse. Bereich 2 umfasst die Barkhausenstraße/ Columbusstraße, die Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser und die Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße. Hierzu zählten auch die Pontonanlage für das Seebäderschiff, der Willy-Brandt-Platz, die Schleuse am Neuen Vorhafen und die Pontonanlage der Schlepperliegeplätze. Das ganzjährig für beide Bereiche geltende Feuerwerksverbot wird laut Mitteilung im Bereich 2 zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr am 1. Januar ausgesetzt. "Somit ist ein Silvesterfeuerwerk in Bereich 2 möglich", teilt Schlee mit.
Welche zeitlichen und räumlichen Beschränkungen gibt es?
Darüber hinaus gelte das Feuerwerksverbot in Bremen und Bremerhaven in einem Umkreis von 150 Metern von folgenden Orten: Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern und Tankstellen und rund um den Flughafen. Außerdem darf Silvesterfeuerwerk im Land Bremen nur zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 1 Uhr, abgebrannt werden. "Davon unberührt bleibt das gesetzliche Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Diese Regelungen gelten fortlaufend in allen Jahren", betont Schlee.
Warum wollte Innensenator Mäurer die Regeln für das Silvesterfeuerwerk bundesweit verschärfen?
Ende November forderte Mäurer in einem Entwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes eine Anpassung der bisherigen Regelungen, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und den lokalen Gegebenheiten besser Rechnung zu tragen. Denn die negativen Folgen der lieb gewonnenen Tradition sind Mäurer zufolge nicht zu übersehen: "Verletzungen, Angriffe auf Einsatzkräfte, immense Umweltbelastungen und Städte voller Müll. Dazu kommt das große Leid von Haus- und Wildtieren. Das Ganze ist ein einziges Ärgernis und muss ein Ende haben." Klare Regeln würden den Schutz von Mensch und Tier gewährleisten. Die bisherige Verordnung zum Sprengstoffgesetz erlaubt es lediglich, unter besonderen Voraussetzungen pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung zu beschränken. Im Bundesrat fand Mäurers Vorstoß jedoch keine Mehrheit.