Um besser an Geld, Immobilien oder Luxusgüter zu kommen, die mutmaßlich aus Straftaten stammt, wurde 2017 das Vermögensabschöpfungsrecht grundlegend reformiert. Seither sind sechs Jahre vergangen, in denen sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden gezeigt hat, dass das neue Gesetz bei der praktischen Anwendung Lücken aufweist. Diese so gut wie möglich zu schließen, ist Ziel einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Anfang kommender Woche in Bremen tagt.
Geleitet wird die 99 Personen starke Arbeitsgruppe, die sich überwiegend aus "Praktikern" wie Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern zusammensetzt, von Bremen und Berlin. Federführend auf Bremer Seite ist dabei Generalstaatsanwältin Wiebke Reitemeier. "Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, da nachzujustieren, wo wir Lücken oder Webfehler im Gesetz festgestellt haben", erklärt Reitemeier (siehe Interview auf dieser Seite).
"Abschöpfungslücken"
Insgesamt 120 Fallkonstellationen, bei denen Probleme erkannt wurden, hat die Bund-Länder-AG gesammelt. Dabei geht es vor allem um Abschöpfungslücken in Fällen von Organisierter Kriminalität und Clan-Kriminalität. In Bremen sollen sie nun – aufgeteilt in sechs Themenblöcke – Stück für Stück beraten werden. Dabei geht es unter anderem um Fragen zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen, zur Vollstreckung oder auch um Immobilien und um das Jugendrecht. Hierfür trifft sich vom 5. bis 7. Juni eine "Kerntruppe" von 30 bis 40 Personen der Arbeitsgruppe in Bremen in den Räumen der Bürgerschaft, erläutert Matthias Koch, Sprecher der Justizbehörde. Im September und Dezember wird es weitere dieser Treffen geben. Bis zum Frühjahr 2024 soll der Abschlussbericht fertiggestellt sein. Der wird anschließend den Justizministern und -ministerinnen der Länder vorgelegt. Für die Umsetzung der Vorschläge ist das Bundesjustizministerium zuständig.