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Cannabis-Freigabe Kiffen in Kneipen? Das sagen Wirtinnen und Wirte an Wümme und Hamme

Überall, wo in der Gastronomie das Rauchen erlaubt ist, ist grundsätzlich auch der Konsum von Cannabis erlaubt. Aber was heißt das in der Praxis? Wir haben uns bei Wirten und Wirtinnen umgehört.
06.04.2024, 07:38 Uhr
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Von Petra Scheller

Borgfeld/Landkreis Osterholz. In Kneipen, in denen geraucht werden darf, darf theoretisch auch gekifft werden. Das ist seit Anfang April erlaubt – vorausgesetzt, Wirte und Wirtinnen sind damit einverstanden. Wie sieht das rund um Bremen aus. In welchen Kneipen und Biergärten an Wümme und Hamme dürfen zukünftig die Joints kreisen? Die WÜMME-ZEITUNG hat sich dazu umgehört.

"Kiffen wird es bei uns nicht geben", stellt Sabrina Wiese, Inhaberin der Lilienthaler "Bierpraxis Dr. Pfiffikus", klar. "Der Konsum von Cannabis gehört für mich nicht in öffentliche Räume." Der Geruch von Gras sei süßlicher und ganz anders als Zigarettenrauch. Wirtin Wiese befürchtet, dass sich Gäste gestört fühlen könnten, wenn im Raucherbereich ihrer Traditionskneipe an der Moorhauser Landstraße gekifft werden würde. "Ich habe mich gleich von Anfang an dazu entschieden, dass bei uns kein Gras geraucht werden darf", sagt Wiese unmissverständlich. Dieses Verbot gelte sowohl für den Raucherbereich als auch für die Terrasse.

Keine Drogenpartys an der Hamme

Ganz so eindeutig hat sich Andreas Baier, Restaurantchef der Hammehütte in Worpswede, noch nicht entschieden. Bei der Frage, ob er den Konsum von Cannabis in seinem Biergarten direkt am Hammufer zukünftig erlauben werde, gerät Baier ins Grübeln. "Ich bin selbst absoluter Gegner der Freigabe. Trotzdem werde ich mir erst einmal angucken, wie sich die Sache entwickelt", räumt der Gastronom ein.

Er könne sich sogar vorstellen, dass er es zunächst einmal dulden werde, wenn sich der eine oder andere Gast einen Joint anzündet. Unklar sei auch, ob sich das überhaupt kontrollieren lasse. "Klar ist für mich hingegen, dass hier keine Drogenpartys stattfinden. Außerdem müssen die Gäste Rücksicht aufeinander nehmen." Wenn sich Kinder im Biergarten aufhalten, sei der Konsum von Cannabis dort ohnehin tabu.

Abwarten an der Wümme

"Wir sind sowieso eine Nichtraucherkneipe", stellt Kornelia Staffeldt klar. Die Wirtin der Kultkneipe Pusta-Stube im Blockland überlegt einen Moment. "Draußen auf der Terrasse wäre es natürlich schon möglich, Gras zu rauchen – auch ohne, dass es gleich jemand bemerkt", sagt sie nachdenklich. Der Garten ihrer Kneipe liegt direkt am Wümme-Ufer. Viele Bereiche seien hier gar nicht gleich einsehbar.

Theoretisch könnte sie sich vorstellen, den Konsum von Cannabis zu erlauben. "Aber das auch nur, solange sich niemand beschwert", räumt Staffeldt ein. Innerhalb der Bremer Gastrogemeinschaft werde das Thema jedenfalls kontrovers diskutiert. In vielen Kneipen gebe es ein absolutes Verbot, Cannabis zu konsumieren. "Es bietet auf jeden Fall Potenzial für Unstimmigkeiten", zieht die Blocklander Wirtin Bilanz.

Gaststättenverband vermutet Verbote

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) geht davon aus, dass viele Betriebe erst einmal abwarten werden, wie sich die Situation entwickelt. Den Betrieben sei die Rechtslage klar: "Überall, wo in der Gastronomie das Rauchen erlaubt ist, ist grundsätzlich auch der Konsum von Cannabis erlaubt." Die Entscheidung liege aber bei den Betreibern. "Sie können über ihr Hausrecht regeln, ob bei ihnen der Konsum von Cannabis erlaubt ist oder nicht", erklärt Nathalie Rübsteck, Geschäftsführerin des Gaststättenverbandes Dehoga für Bremen und Nordniedersachsen.

Was bis vor Kurzem undenkbar war, ist seit dem 1. April theoretisch möglich, sagt Nathalie Rübsteck. "Aber wir haben in vielen Restaurants und Kneipen bei uns bereits ein Rauchverbot. Viele sind deshalb vermutlich auch eher gegen den Cannabis-Konsum." Auch im Außenbereich könnten sich Gäste durch den Geruch von Cannabis gestört fühlen, vermutet die Verbandschefin. "Außerdem muss der Abstand zu Kindern gewahrt werden – somit schließt sich der Konsum in vielen Kneipen, Cafés und Restaurants ja sowieso aus."

Zurück an der Hamme sorgt Ralf Soujon für klare Verhältnisse: "Wir haben dazu eine eindeutige Meinung: Bei uns im Bistro Hammehafen wird nicht gekifft." Soujons Bistro am Hammeufer sei keine Jugendkneipe. "Bei uns halten sich Familien und auch ältere Menschen auf. Die könnten sich durch den Geruch von Cannabis gestört fühlen", sagt der Worpsweder Gastronom. "Es sollen sich bei uns auch keine Pools von Leuten bilden, die Gras konsumieren."

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Erhöhtes Risiko im Straßenverkehr

Unter dem Motto "Dein High gehört nicht auf die Straße!" macht die Polizei im Landkreis Verden und im Osterholzer Raum auf die strafrechtlichen Folgen von Einfluss von Cannabis am Steuer aufmerksam. Denn mit der Gesetzesänderung zum 1. April gehen auch Veränderungen in zahlreichen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens einher, heißt es in einer Mitteilung der Polizeidirektion Oldenburg. Eines bleibt dabei hingegen unverändert: Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen und bleibt verboten.

Wer unter dem Einfluss von Cannabis noch aktiv am Straßenverkehr teilnimmt – sei es mit dem Auto, Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder E-Scooter – riskiere nicht nur seinen Führerschein und hohe Bußgelder. Selbst ein geringer Rauschmittelkonsum beeinflusse das Reaktions- und Konzentrationsvermögen und steigere die Unfallgefahr. Dieses erhöhte Risiko stelle somit nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmende dar. Da die körpereigenen Abbauprozesse von Cannabis bei jeder Person unterschiedlich lange dauern, ist es besonders problematisch einzuschätzen, in welchem zeitlichen Abstand nach dem Konsum wieder aktiv am Straßenverkehr teilgenommen werden kann und darf, erklären die Beamten. Studien zeigen dazu, dass der menschliche Körper bei regelmäßigem Cannabiskonsum Resistenzen aufbaut, was zu einer längeren Abbauzeit des Wirkstoffs führen kann.

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