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Diebstähle in Bremen-Nord Gerichtsfall beschäftigt drei Instanzen

Der Fall hat drei Instanzen beschäftigt, jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Ein Nordbremer muss für zwei Jahre in Haft. Auch wenn er noch keine Freiheitsstrafe hatte, gibt es keine Bewährung.
27.06.2023, 09:54 Uhr
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Gerichtsfall beschäftigt drei Instanzen
Von Christian Weth

Der Gerichtsprozess liegt fast anderthalb Jahre zurück, rechtskräftig ist das Urteil aber erst jetzt. Was daran liegt, dass der Fall nicht wie jeder Fall ist. Gleich drei Instanzen haben sich mit ihm beschäftigt – nicht nur das Blumenthaler Amtsgericht, sondern auch das Landes- und Oberlandesgericht. Und das wiederum hat mit dem Urteil tun, das 2022 gefällt worden war. Auch das ist anders als bei anderen Verfahren.

In der Regel ist es so, dass ein Beschuldigter eine Haftstrafe ohne Bewährung bekommt, wenn er bereits eine Freiheitsstrafe mit Bewährung hatte. Auch beim Amtsgericht an der Landrat-Christians-Straße ist das die übliche Reihenfolge. Nur bei diesem Prozess im Frühjahr 2022 hat es anders entschieden – und gleich eine zweijährige Haftstrafe verhängt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Wegen der Vorgehensweise bei den Taten. Und weil der Richter keine sogenannten besonderen Umstände ausmachen konnte, die eine Bewährung gerechtfertigt hätte.

Es geht, wenn man so will, um doppelten Einbruchdiebstahl. Zweimal war der Verurteilte – ein heute 29-jähriger Nordbremer – auf Beutezug in Fähr-Lobbendorfer und Lesumer Wohnungen. Mal gab er sich als Zivilfahnder aus und zeigte einen gefälschten Durchsuchungsbeschluss vor, mal stahl er einen Haustürschlüssel, um sich Zutritt zu Privaträumen zu verschaffen. Im beiden Fällen plünderte er Tresore. Im ersten Safe waren 7000 Euro Bargeld, Autoschlüssel, Wagenpapiere, ein Rolex-Imitat. Im zweiten Goldbarren, Geldbündel und Schmuck im Wert von fast 90.000 Euro.

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Auf seine Spur war die Polizei durch Zeugen gekommen. Bestohlen wurden von ihm zunächst ein jüngerer Mann, dann ein älteres Ehepaar. Die Taten liegen jetzt vier Jahre zurück. Dass der 29-Jährige erst jetzt rechtskräftig verurteilt ist, hat mit den beiden Folgeverfahren zu tun: der Berufung vor dem Land- und der Revision vor dem Oberlandesgericht. Beide Instanzen haben so entschieden, wie zuvor das Blumenthaler Amtsgerichts entschieden hat – und damit bestätigt, dass es eine Bewährungsstrafe in diesem Fall nicht gibt.

Die Gerichte begründen ihre Entscheidungen mit dem Aufwand, den der Verurteilte betrieben hat, seine Einbruchdiebstähle zu planen und auszuführen. Und damit, dass es mehr Punkte gibt, die ihn als möglichen Wiederholungstäter erscheinen lassen als jemanden, der auf Abstand zu seinen Taten geht. Nach Ansicht der Instanzen hat der 29-jährige Mann während der Verhandlung nicht nur die Unwahrheit gesagt, sondern auch andere beschuldigt und vor dem Gerichtstermin eine Frau zu Falschaussagen angestiftet, in dem er Geldversprechen machte.

Vor den Einbruchdiebstählen ist er fünfmal rechtskräftig verurteilt worden. Mal wegen Fahrens ohne Führerschein, mal wegen Computerbetrug. Immer gab es Geldstrafen.

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