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Geplante Spielhalle Borgfeld Neuauflage des Bebauungsplans ist in Vorbereitung

Die Anwohner am Krögersweg müssen sich gedulden. Noch immer arbeitet die Baubehörde an einem Konzept, mit dem es die künftige Ansiedlung von Vergnügungsstätten in Borgfeld steuern kann.
26.08.2021, 10:27 Uhr
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Neuauflage des Bebauungsplans ist in Vorbereitung
Von Antje Stürmann

Borgfeld. Die Baubehörde ist mit Blick auf die künftige Genehmigung von Vergnügungsstätten immer noch dabei, einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet rund um den Krögersweg auszuarbeiten. Das teilt Silvia Neumeyer von der CDU-Bürgerschaftsfraktion aktuell mit. Die Behörde bestätigt das laufende Verfahren. Hintergrund ist das Vorhaben einer Gesellschaft, im Haus Krögersweg 7 in Borgfeld eine Spielhalle zu eröffnen. Bebauungspläne legen bekanntlich die Nutzung von Flächen fest und machen Vorgaben zum Beispiel zur Gestaltung von Gebäuden.

Wie berichtet, wollen die Bremer Politiker verhindern, dass am Krögersweg in Zukunft Vergnügungsstätten entstehen, deren Betrieb das Leben der Anwohner in unzumutbarer Weise stören. Genau genommen geht es um das Areal westlich und östlich der Borgfelder Heerstraße/Borgfelder Allee zwischen dem Distelkampsweg im Süden und der Wendeschleife am Hamfhofsweg im Norden. Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hatte deshalb bereits Anfang November 2020 die Bausenatorin gebeten, eine Änderung des Bebauungsplans sowie eine Veränderungssperre vorzubereiten. Wird diese beschlossen, dürfte die Behörde in dem Gebiet rund um den Krögersweg keine Umbaumaßnahmen, Neubauten und Abrissarbeiten genehmigen.

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Zurzeit hat die Baubehörde ihre Baugenehmigung lediglich ausgesetzt und einen Baustopp angeordnet. Sollten sich die Bauherren nicht daran halten, müssen sie mit einem Zwangsgeld rechnen. Die Behörde begründet dies damit, dass am Haus Krögersweg 7 vor Monaten, abweichend von der Baugenehmigung, gebaut worden sei.

Aus der Stellungnahme der Behörde vom Dezember geht außerdem hervor, dass große Teile Borgfelds nicht für den Betrieb von Spielhallen infrage kommen. Grund ist demnach die ausgeprägte Wohnnutzung auf den Grundstücken. Im gleichen Zug weist die Behörde darauf hin, dass Spielstätten aus rechtlicher Sicht nicht generell und flächendeckend verhindert werden dürfen. Ziel müsse es sein, für Vergnügungsstätten geeignete Flächen festzulegen, heißt es. Bei dem Areal rund um den Krögersweg handelt es sich um ein Mischgebiet aus Gewerbe und Wohnen.

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