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Krögersweg in Borgfeld Geschäftsleute erleiden zweite Schlappe im Streit um Spielhalle

Nach dem Verwaltungsgericht hat sich nun auch das Bremer Oberverwaltungsgericht festgelegt: Der Betrieb der geplanten Spielhalle im Krögersweg in Borgfeld ist nicht zulässig.
20.08.2021, 02:00 Uhr
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Geschäftsleute erleiden zweite Schlappe im Streit um Spielhalle
Von Antje Stürmann

Borgfeld. Die Eröffnung einer Spielhalle am Krögersweg in Borgfeld ist in weite Ferne gerückt. Nach dem Bremer Verwaltungsgericht hat nun auch das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) als nächsthöhere Instanz eine Beschwerde der Gesellschaft SL Gastro gegen die Stadt Bremen zurückgewiesen, weil diese ihre Baugenehmigung zurückgenommen hatte. Die SL Gastro möchte im Krögersweg 7 bekanntlich eine Spielhalle einrichten. Mit der Entscheidung des OVG ist es nun nahezu unmöglich geworden, dass die Verantwortlichen die Räume im Erdgeschoss des Hauses zur Spielhalle umbauen, sie einrichten und das Kasino eröffnen.

Bislang zeigten sich der Kaufmann Leonid Chronowski und der Ingenieur Stanislav Grinberg als Ansprechpartner für die geplante Spielhalle; bei Gericht allerdings trat die Gesellschaft SL Gastro gegen die Stadt Bremen an.

Erfolgreiche Anwohnerproteste

Die Betreiber der geplanten Spielhalle hatten sich eigenen Worten zufolge darauf verlassen, dass die Baubehörde einer Nutzungsänderung des ehemaligen Frisörsalons zugestimmt hatte. Aufgrund von Anwohnerprotesten haben die Mitarbeiter die Pläne und Unterlagen noch einmal geprüft und ihre Genehmigung wieder zurückgezogen. Neben Vertretern des Bremer Petitionsausschusses und der Baudeputation hatte sich, wie berichtet, Senatorin Maike Schaefer (Grüne) persönlich für die Belange der Anwohner am Krögersweg eingesetzt.

Gegen den Betrieb einer Spielhalle in ihrem Wohngebiet kämpfen unter anderem zwei Anwohner, die nicht weit vom Haus Krögersweg 7 entfernt wohnen. Sie hatten Geld in die Hand genommen und im Schnellverfahren Widerspruch gegen die Genehmigung der Stadt eingelegt – auch stellvertretend für die übrigen Anwohner am Krögersweg. Einige von ihnen haben sich zur "Bürgerinitiative gegen eine Spielhalle in Borgfeld" zusammengetan.

Die Richter haben den Argumenten der beiden Anwohner und ihres Rechtsanwalts Gernot Erik Burghardt nun ein zweites Mal mehr Gewicht beigemessen als den Unternehmern, die die Spielhalle betreiben wollen. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts jedenfalls hat die SL Gastro keine Genehmigung für den Umbau der Räume. Mehr noch: Die Hürde dafür, dass diese Spielhalle am Krögersweg ihren Betrieb aufnehme, sei nun sehr hoch gelegt, erklärt Rechtsanwalt Burghardt. "Die Antragstellerin müsste zum Beispiel eine Verfassungsbeschwerde nebst einstweiligem Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anstrengen", um die Eröffnung der Spielhalle durchzusetzen. Doch: "Hierfür erkenne ich zurzeit keine Erfolgsaussichten", so Burghardt.

Mieter hat bereits investiert

Leonid Chronowski wollte sich auf Nachfrage unserer Redaktion zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht äußern. Am Telefon sagte er, es gebe nichts Neues zu berichten.

In einem Gespräch mit der WÜMME-ZEITUNG im Oktober hatte Chronowski die Einwände der Senatorin als unbegründet bezeichnet und angekündigt, nicht klein beigeben zu wollen. Als Grund nannte er unter anderem, bis zum damaligen Zeitpunkt bereits einen höheren sechsstelligen Betrag in die Sanierung des Gebäudes investiert zu haben. Sein Partner Grinberg hatte betont: "Wir halten wirklich alle Vorschriften ein." Chronowski und Grinbergs ursprüngliches Ziel war es, die Spielhalle bis Ende 2020 zu eröffnen.

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Nach der Entscheidung des OVG muss laut Erik Gernot Burghardt nun die Stadtgemeinde Bremen außergerichtlich entscheiden, ob sie die erteilte Nutzungsänderung vom Juli 2020 aufhebt. Dagegen wiederum könnten die Spielhallenbetreiber klagen, so Rechtsanwalt Burghardt.

Doch die Chancen für eine Kehrtwende stehen seiner Einschätzung nach schlecht. Im Februar dieses Jahres hatte bereits das Bremer Verwaltungsgericht entschieden, dass die Interessen der Anwohner geschützt und verhindert werden müsse, dass am Krögersweg ein Spielkasino gebaut wird. Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass von der geplanten Vergnügungsstätte Belästigungen und Störungen ausgehen könnten, die für die Anwohner unzumutbar seien. Im Detail nannte das Gericht vor allem die beabsichtigte Nutzung bis in die Nacht hinein, den damit verbundenen An- und Abfahrverkehr und die zu erwartende Geräuschbelästigung.

Parallel arbeitet die Stadtbürgerschaft immer noch an einer sogenannten Veränderungssperre: Danach dürften in dem Gebiet um den Krögersweg vorerst keine Umbaumaßnahmen, keine Neubauten und auch keine Abrissarbeiten genehmigt werden.

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