Oliver Meier, parteiloses Mitglied im Beirat Burglesum, hat den Burglesumer Beirat verklagt. In der Klage geht es um die Geschäftsordnung des Beirats, die das Gremium am 4. Juli 2023 beschlossen hat. Meier will erreichen, dass sie in zwei Punkten geändert wird. Er ist nicht damit einverstanden, dass Beschlüsse, die in einem Ausschuss von den stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gefasst werden, als Beiratsbeschlüsse gelten. Sein weiteres Ziel ist, dass im Koordinierungsausschuss des Beirats ausschließlich organisatorisch über vorliegende Anträge und Beschlussempfehlungen beraten wird, nicht inhaltlich.
Verena Korrell, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Bremen, bestätigte den Eingang der Klage gegenüber unserer Redaktion. Ihren Worten nach hat sich die Gegenseite, also der Beirat, nun zu der Klage zu äußern. Sowohl Beiratssprecherin Maren Wolter (SPD) als auch Ortsamtsleiter Florian Boehlke wollen sich vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens öffentlich nicht zu der Sache äußern.

Parteiloses Beiratsmitglied in Burglesum: Oliver Meier.
Oliver Meier war zur Beiratswahl im Mai 2023 für die Bürger in Wut (BIW) angetreten, die dann kurz nach der Wahl mit dem Bündnis Deutschland fusionierten. Er gehörte dem Beirat also zunächst als Mitglied der Partei und der Beiratsgruppe Bündnis Deutschland an. Ende August 2023 trat er beim Bündnis Deutschland aus und ist seither parteiloses Beiratsmitglied.
Bevor er jetzt den Weg vor Gericht beschritt, hat Meier bereits im September 2023 in einem Antrag an den Beirat die Änderung der Geschäftsordnung verlangt. Daraufhin holte der Beirat eine juristische Stellungnahme der Senatskanzlei ein. Aus der ging hervor, dass die Regelung von Beschlüssen in Ausschüssen weder gegen die Vorgaben der Muster-Geschäftsordnung noch gegen das Ortsbeirätegesetz verstößt.
Laut Senatskanzlei wäre die Beanstandung bezüglich der Beratungen im Koordinierungsausschuss gerechtfertigt, wenn der Beirat finale Entscheidungen in nicht-öffentlichen Sitzungen treffen würde. Denn Entscheidungen zu Vorhaben, Anträgen oder auch Bürgeranträgen müssen immer in öffentlicher Sitzung erfolgen. In diesem Punkt stehe es dem Beirat frei, seine Geschäftsordnung zu ändern oder entsprechend nachzuschärfen, hieß es in der Stellungnahme der Senatskanzlei. Darauf verzichteten die Kommunalpolitiker jedoch.
Faktischer Ausschluss kleinerer Parteien
Nun muss sich das Verwaltungsgericht mit der Geschäftsordnung des Burglesumer Beirats beschäftigen. Oliver Meier ist der Ansicht, dass das Stadtteilgremium kein Interesse an der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den von ihm genannten Punkten hat. Er sagt: "Sonst wäre diesbezüglich ja zumindest mal eine inhaltliche Nachfrage an mich gerichtet worden." Das sei jedoch über die vergangenen Monate ausgeblieben.
"Dennoch meine ich, dass es neben der nun rechtlich in Auftrag gegebenen Bewertung der allgemeinen Transparenz dienlich wäre, dass zukünftig innerhalb des Koordinierungsausschusses keine inhaltlichen Beratungen mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürften", so Meier. Zudem liege es "im Interesse einer vitalen Demokratie", dass bei Einstimmigkeit in den Ausschüssen, die auf fünf stimmberechtige Ausschussmitglieder begrenzt seien, "keine pauschalen Beiratsbeschlüsse mehr unter Ausschluss der kleineren Parteien erwirkt werden können".