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Kommentar zu den Raser-Urteilen Sträflich

Zwei Berliner Raser können auf mildere Strafen hoffen. Der Bundesgerichtshof hob das bundesweit erste Mordurteil auf, was Marcel Auermann moniert.
01.03.2018, 19:48 Uhr
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Sträflich
Von Marcel Auermann

Wir sprechen nicht über die zehn Stundenkilometer mehr auf dem Tacho, wenn man bei übersichtlicher Lage über die A 1 fährt. Es handelt sich bei den Ereignissen in Bremen und Berlin um sinnloses PS-Geprotze und abstoßendes Statussymbol-Getue.

Die beiden damals 24- und 26-Jährigen bretterten auf dem Kurfürstendamm mitten in der Hauptstadt mit bis zu 170 Sachen über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot. Allein die Fakten lesen sich erschreckend. Dass einem da die Hutschnur platzt, ist verständlich. Aber Wut ist ein schlechter Ratgeber. Nüchtern betrachtet war es nun einmal kein Mord. Dennoch können sich Raser nicht in Sicherheit wiegen. Weiterhin gibt es Einzelfallentscheidungen, die zum schärfsten Urteil kommen können.

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Wenn der Fall von Berlin bei aller Enttäuschung etwas Gutes hervorbrachte, dann die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Raserei und die Erkenntnis, das Gesetz zu verschärfen. Teilnehmer an illegalen Autorennen können neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Für die beiden Berliner Männer kann dieses Strafmaß nicht mehr angewandt werden. Leider.

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