Fast zwei Dutzend Betriebsratsmitglieder auf Fortbildung und eine Handvoll Ex-Monacor-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Der Sitzungssaal drei des Bremer Arbeitsgerichts hat am Donnerstagvormittag viele Beobachter angezogen. Volles Haus für juristisches Neuland. Seit gut einem Jahr beschäftigt die betriebsbedingte Schließung des Stammsitzes des Audiotechnik-Spezialisten in Mahndorf das Gericht. Rund 45 Beschäftigte wehrten sich gegen ihre Kündigung und die Höhe der Abfindungen.
Kann das Homeoffice Kündigungen wirkungslos machen?
Im vollen Saal drei ging es am Donnerstag um den Fall einer kaufmännischen Mitarbeiterin, die über 30 Jahre für das Unternehmen tätig war. Lange Zeit war sie im Verkauf eingestellt, zuletzt im ersatzlos geschlossenen Bereich Lager und Logistik in Bremen. Ihr Rechtsanwalt Paul Troeger argumentierte, dass die Kündigung unwirksam sei, da seine Mandantin durchaus für eine vergleichbare Tätigkeit im Unternehmen qualifiziert sei. Monacor verwies auf den kompletten Wegfall des Arbeitsbereichs. Um den Streit zu beenden, bot das Unternehmen zwei Vergleiche an, beide schlug die Klägerin aus. Es geht dabei um die Höhe der Abfindungen. Das Bremer Arbeitsgericht wird wahrscheinlich noch in diesem Monat eine Entscheidung fällen. Der Verkündungstermin steht aus.
Bislang hat das Gericht in nur drei Verfahren den Klägern recht gegeben, betonte Monacor-Anwalt Fritjof Schlepper. Allerdings: Rechtskräftig sei noch nichts. In 39 Fällen habe sich das Unternehmen mit Ex-Mitarbeitenden geeinigt. Monacor zahlte zwischen drei und sechs Bruttomonatsgehältern Abfindung.
In dem Rechtsstreit zwischen Monacor und den Beschäftigten ist "viel Musik" drin, meinte Richterin Maren Rieder. Denn der Wandel der Arbeitswelt sei noch nicht in der Rechtssprechung angekommen: Bedeutet eine Standortschließung automatisch den Wegfall von Arbeitsplätzen oder können Mitarbeitende des geschlossenen Standorts auch mobil aus dem Homeoffice arbeiten? Rund 24 Monacor-Beschäftigte arbeiten seit der Schließung von Bremen aus. Das Spannende: Zu der Frage gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung. Richterin Rieder hofft, dass der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht landet. Die Bremer Monacor-Kündigungen werden vermutlich noch mehrere Gerichte beschäftigen.