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Wohnraumschutzgesetz Vermietungen in Bremen werden begrenzt

Die Bürgerschaft hat den zweiten Gesetzentwurf zum Schutz von Wohnraum beschlossen. Das Gesetz soll die Kurzzeit-Vermietung über Internetplattformen wie Airbnb oder Booking.com begrenzen.
20.06.2018, 19:17 Uhr
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Vermietungen in Bremen werden begrenzt
Von Pascal Faltermann

Bremen schiebt der zunehmenden Zweckentfremdung von Wohnraum durch tageweise Vermietung an Touristen einen Riegel vor. Den zweiten Gesetzentwurf dazu hat die Bremische Bürgerschaft am Mittwoch im Landtag beschlossen. Mit Stimmen der SPD, Grünen und Linken stimmten die Abgeordneten für den Änderungsantrag.

Bereits im Mai hatte die Bürgerschaft mit dem Bremischen Wohnraumschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen, doch nach einer Anhörung von betroffenen Immobilienbesitzer und anderer Akteure der Wohnungswirtschaft gab es ein paar Änderungen in der Gesetzesvorlage.

Durch das Gesetz soll die tage- oder wochenweise Vermietung von Wohnraum – insbesondere über Internetplattformen wie Airbnb oder Booking.com – in Bremen künftig begrenzt werden. Kurzzeit-Vermietungen von Wohnungen werden dadurch auf 90 Tage eingeschränkt.

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Die CDU-Abgeordnete Silvia Neumeyer kritisierte, dass dies ein "unausgegorenes Gesetz" sei und die Zweckentfremdung von Wohnraum in Bremen kein großes Problem sei. Auch die FDP-Fraktionsvorsitzende Lencke Steiner bemängelte, dass viele Regelungen des Gesetzes auf rechtliche Bedenken stoßen.

Der SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe bezeichnete die Kritik der Opposition als "Märchen" und verteidigte den Entwurf. Damit könne man verhindern, dass es in Bremen zu Zuständen wie in Berlin komme, wo zahlreiche Angebote für Ferienwohnungen zu einer starken Belastung des Mietmarktes führen. Der Grüne Robert Bücking ergänzte, dass das Gesetz nicht die Geschäftsmodelle von kleineren Anbietern gefährde.

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