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Bundestagswahlen 2021 Wie Menschen in Pflegeeinrichtungen ihre Stimme abgeben können

Damit auch Bewohner von Einrichtungen der Altenpflege ihr Wahlrecht ausüben können, hat das Wahlamt frühzeitig alle Bremer Häuser angeschrieben und an wichtige Antragsfristen erinnnert.
27.08.2021, 19:00 Uhr
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Wie Menschen in Pflegeeinrichtungen ihre Stimme abgeben können
Von Timo Thalmann

Der 15. August war der Stichtag, ein Sonntag. An dem Montag danach hat das Bremer Wahlamt das Wählerverzeichnis erstellt. Das amtliche Melderegister des Einwohnermeldeamtes ist dafür die Grundlage. "Darum haben wir schon im Juni alle Einrichtungen angeschrieben, in denen zwar viele Menschen wohnen, sich dort nach unseren Erfahrungen aber nicht immer offiziell mit Wohnsitz angemeldet haben", sagt Martin Kesper, der beim Statistischen Landesamt die Organisation der Wahlen leitet.

Das Gefängnis in Oslebshausen gehört beispielsweise zu diesen angeschriebenen Einrichtungen, doch vor allem betrifft das die Pflegeeinrichtungen der Stadt. "Wir haben immer wieder den Fall, dass die Wahlbenachrichtigungen an die vorherige Adresse gehen, wo die betroffenen Senioren aber gar nicht mehr wohnen", berichtet Kesper. Der schriftliche Hinweis im Juni an rund 165 Gemeinschaftsunterkünfte aller Art sollte daran erinnern, die Meldeadressen noch rechtzeitig zu ändern. "Wer das versäumt, kann aber selbstverständlich trotzdem wählen", beruhigt Kesper. Denn mit dem gleichen Schreiben werden den Leitungen der Pflegeeinrichtungen auch die Regularien zur Briefwahl erläutert.

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Sie genießen dabei einen Sonderstatus, weil sie in Form von Sammelbestellungen Briefwahlunterlagen für eine Vielzahl ihrer Bewohner anfordern können. Normalerweise kann das jeder Wähler nur individuell für sich tun oder mit entsprechenden persönlichen Vollmachten für höchstens vier andere Personen. "Bis zum 26. August haben 24 Einrichtungen Briefwahlunterlagen für rund 600 Personen angefordert", sagt Kesper, der aber noch mit weiteren Rückläufen rechnet. Unberührt von der Sammelbestellung werden die Wahlunterlagen dann als individuelle Briefe für jeden einzelnen Wähler erstellt und direkt vom Wahlamt in die Einrichtungen gebracht. "Wir gehen dann davon aus, dass sie wie jede andere Post in den Häusern an die Bewohner verteilt werden."

Bevor das passiert, muss das Wahlamt allerdings die Wahlberechtigungen prüfen, was immer dann zu Komplikationen führt, wenn die betreffende Person aus unterschiedlichen Gründen nicht im Wählerverzeichnis steht. "Wir hatten mal den Fall einer Seniorin, die zwar in Bremen in einer Einrichtung lebte, aber noch am vorherigen Wohnort Delmenhorst gemeldet war", erinnert sich Kesper. Dann müsse entweder auch die Briefwahl dort beantragt werden oder man stellt einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis. Für alle, die neu in einen Wahlkreis gezogen sind, ist der Stichtag der 5. September.

Einfacher ist es, wenn der Umzug innerhalb des gleichen Wahlkreises stattfindet, man aus Sicht des Wahlamtes also nur sein Wahllokal wechselt. "Dann genügt der für die Briefwahl zusätzlich zum Stimmzettel ausgehändigte Wahlschein", sagt Kesper. Mit dem könne man nicht nur per Post wählen, sondern auch in jedem Wahllokal seines Wahlkreises seine Stimme abgeben. Der Wahlschein ersetze in dem Fall den fehlenden Eintrag im dort vorliegenden Wählerverzeichnis.

Allerdings gibt es auch hier eine Frist: Bis spätestens 24. September, 18 Uhr, muss der Briefwahlantrag im Wahlamt vorliegen. Danach kann die Briefwahl nur noch bei unerwarteter Verhinderung etwa durch eine plötzliche Erkrankung beantragt werden und auch dann nur bis 15 Uhr des Wahltags. "Danach sind die Möglichkeiten zur Stimmabgabe ohne persönlich im Wahllokal zu erscheinen aber wirklich erschöpft", sagt Kesper.

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Eine weitere Besonderheit für Wahlen in Pflegeeinrichtungen sind sogenannte bewegliche Wahlvorstände. Dabei besuchen mehrere Mitglieder des Wahlvorstandes aus dem zuständigen Wahllokal die Einrichtung und holen die Stimmzettel direkt ab. "Das gilt allerdings als Briefwahl und setzt daher ebenfalls im Vorfeld die entsprechenden Anträge voraus", sagt Kesper.

Bislang haben mit den Stiftungsgresidenzen Markusallee und Riensberg sowie dem Johanniterhaus in Bremen-Horn drei Einrichtungen für insgesamt 300 Wählerinnen und Wähler Bedarf an beweglichen Wahlvorständen angemeldet. "Wir machen das seit Langem", berichtet Hartwig Claus vom Johanniterhaus. Für die noch mobilen Bewohner werde dabei sogar ein kleines Wahllokal mit Kabine und Wahlurne in der Einrichtung aufgebaut. "Die übrigen Stimmzettel sammeln die Wahlhelfer dann mit unserer Unterstützung auf den Zimmern ein."

Zur Sache

Pflegeheime als Wahllokal

Trotz Corona: Bei der Bundestagswahl werden nach Auskunft des Wahlamtes 18 offizielle Wahllokale in Bremer Pflegeeinrichtungen aufgebaut. "Vor vier Jahren waren es 24, davon haben zwölf diesmal wegen der Pandemie verzichtet, sechs kamen erstmals hinzu", berichtet Martin Kesper, Leiter der Wahl-Abteilung im Statistischen Landesamt. Möglich ist das jeweils aber nur, weil die Räume für die Wahllokale in jedem einzelnen Fall strikt vom eigentlichen Wohnbereich getrennt liegen und eigene Ein- und Ausgänge haben. Denn während in den Pflegeeinrichtungen mutmaßlich auch am Wahltag die aktuellen 3G-Regeln gelten, die nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten den Zutritt gestatten, ist in den Wahllokalen diese Einschränkung nicht vorgesehen. Hier gelten allein Abstandsgebot und Maskenpflicht. "Wir haben möglichst große Räume ausgewählt und beschränken die Personenzahl", erläutert Kesper. Vorgesehen ist der Aufenthalt der Wahlvorstände sowie von maximal so vielen Wählern, wie es Wahlkabinen gibt. Bei größerem Andrang muss am 26. September vor den Wahllokalen gewartet werden.

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