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Haftstrafe wegen Missbrauchs Angeklagter bestreitet Tat

Bremen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 30-jähriger Angeklagter zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Drei Monate davon gelten wegen einer Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt.
16.06.2012, 05:00 Uhr
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Von Judith Dietl

Bremen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 30-jähriger Angeklagter zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Drei Monate davon gelten wegen einer Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt.

Die Große Jugendkammer sieht es damit als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2008 oder 2009, der genaue Zeitpunkt der Tat ist unklar, ein damals drei- oder vierjähriges Mädchen sexuell missbraucht hat. Das Kind hatte in der Wohnung des Angeklagten und seiner Ehefrau übernachtet.

Das Mädchen ist die Tochter einer befreundeten Familie und hatte die Nacht schon häufiger in der Familienwohnung des Angeklagten verbracht. Zur Tatzeit sollen weder die Mutter des Kindes, noch die Ehefrau des 30-Jährigen in der Wohnung gewesen sein.

Die Anklage basierte im Wesentlichen auf der Aussage des heute siebenjährigen Mädchens. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde sie während des Prozesses vom Gericht angehört. Ein Psychologe hat die Aussage des Kindes überprüft und als glaubhaft bezeichnet. Zudem wurden Spermaspuren auf einer Decke im Kinderzimmer gefunden.

Der Angeklagte bestreitet die Tat, die Verteidigung plädierte deshalb auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte die jetzt verhängte Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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