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Mitte April erstmals Verhandlung wegen falscher Bankberatung BGH hört Lehman-Kläger

New York/Frankfurt/Karlsruhe (wk). In das komplexe Insolvenzverfahren der US-Pleitebank Lehman Brothers kommt Bewegung. Als erste Gläubigerin erreichte die Insolvenzverwaltung der ebenfalls zahlungsunfähigen deutschen Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG eine bilaterale Einigung mit der US-Mutter. Forderungen der deutschen Gläubiger in Höhe von 4,8 Milliarden Euro wurden damit anerkannt.
05.02.2011, 05:00 Uhr
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Von WESER-KURIER

New York/Frankfurt/Karlsruhe (wk). In das komplexe Insolvenzverfahren der US-Pleitebank Lehman Brothers kommt Bewegung. Als erste Gläubigerin erreichte die Insolvenzverwaltung der ebenfalls zahlungsunfähigen deutschen Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG eine bilaterale Einigung mit der US-Mutter. Forderungen der deutschen Gläubiger in Höhe von 4,8 Milliarden Euro wurden damit anerkannt.

Keine unmittelbaren Auswirkungen hat die Einigung für die rund 50000 Bankkunden, die in Deutschland Lehman-Zertifikate erworben hatten. Diese Inhaberschuldverschreibungen waren von einer niederländischen Lehman-Tochter ausgegeben worden, die ebenfalls Forderungen an die US-Mutter stellt, sich aber noch nicht geeinigt hat. Dennoch wird die Lehman-Pleite demnächst erstmals auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Im April werden vor dem BGH Klagen von Anlegern verhandelt, die auf Empfehlung ihrer Bankberater Lehman-Zertifikate gekauft hatten. In den beiden Parallelverfahren, die am 12. April vor dem 11. Zivilsenat des BGH verhandelt werden, hatten Anleger auf Rat ihrer Sparkasse jeweils für mehrere tausend Euro Lehman-Zertifikate gekauft. Nun fordern sie von ihrer Sparkasse Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (Az. XI ZR 85/10 und XI ZR 294/10).

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