Bremen. Die Bremer CDU hat sich dafür ausgesprochen, dass die SWB AG als eigenständiges Unternehmen an den Standorten in Bremen und Bremerhaven erhalten bleibt. Die Bremische Bürgerschaft, so heißt es in einem am Montag von der CDU-Fraktion beschlossenen Antrag, solle den Senat auffordern, eine Änderung des Vertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der EWE AG abzulehnen, soweit sie nicht im Interesse beider Partner sei.
Hintergrund sind Pläne des SWB-Mutterkonzerns EWE, den Konzern umzustrukturieren und Kosten zu sparen. Danach soll es, wie berichtet, künftig nur noch eine Holding geben, die für die Steuerung und Führung des EWE-Konzerns vollständig verantwortlich ist. Die Zwischenholdings EWE Energie und SWB würden wegfallen. Durch die neue Organisation, die bis Sommer 2013 umgesetzt werden soll, würden vor allem Verwaltungsstellen abgebaut. Nach Angaben des SWB-Betriebsrats stehen in Bremen mehrere Hundert Stellen auf dem Spiel.
Da die neue Konzernholding ausdrücklich steuernde und strategische Aufgaben sowie teilweise operative Aufgaben übernehmen soll, ist nach Ansicht der CDU-Fraktion absehbar, dass die SWB AG bislang ausgeübte Geschäftsfelder ganz oder teilweise an die EWE AG abgeben soll. Das aber sei mit dem Konsortialvertrag, der Ende 2009 im Zuge des Verkaufs der SWB-Anteile der Freien Hansestadt Bremen an EWE vereinbart wurde, „unvereinbar“, so die CDU. Schließlich seien in dem Vertrag umfangreiche Bestandsgarantien für die SWB und ihre Tochtergesellschaften vereinbart.
Dort heiße es unter anderem, dass die SWB AG „als eigenständige Unternehmensgruppe an den Standorten Bremen und Bremerhaven als Kompetenz- und Entscheidungszentrum nachhaltig gesichert und weiterentwickelt“ werden soll, zitiert die CDU aus dem Vertrag. Und weiter: „Es ist insbesondere nicht beabsichtigt, Teile bzw. Funktionen der SWB zum Nachteil des Wirtschaftsstandortes Bremen zu verlagern.“ Die von der SWB AG wahrgenommenen Geschäftsfelder einschließlich der dafür erforderlichen Mitarbeiter sollten demnach mindestens bis zum 31. Dezember 2019 in Bremen bleiben.
Der Konsortialvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2038 gekündigt werden. Allerdings, auch das lässt die CDU nicht unerwähnt, gebe es ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass die Konzessionen (Wegerechte) nicht wieder an die SWB-Netzgesellschaften vergeben werden. (psi)