Rund um das Lenkrad in Bus und Bahn hat bei den Fahrern der Bremer Straßenbahn AG das Smartphone nichts zu suchen. So sagt es der Unternehmenssprecher Jens-Christian Meyer. Alles andere regele die Straßenverkehrsordnung. „Unsere Direktive sieht außerdem vor, dass die Beschäftigten auch den Klingelton stumm gestellt haben müssen“, erläutert Meyer. Wenn die Fahrerinnen und Fahrer an der Endstation in einer kurzen Pause auf ihr Smartphone schauen, sei das vollkommen okay.
Dass inzwischen fast alle ihr Handy dabei haben, zeigt eine aktuelle Umfrage des Branchenverbands Bitkom: 86 Prozent aller Smartphone-Besitzer können sich ein Leben ohne das Gerät nicht mehr vorstellen. Bei der Befragung schätzen die 30- bis 64-Jährigen, dass sie auf eine Nutzung von gut zweieinhalb Stunden täglich kommen. Angesichts dieser Zeit ist auch von einer Nutzung am Arbeitsplatz auszugehen. Doch was ist erlaubt und was nicht?
Kann ich am Arbeitsplatz mein Smartphone nutzen?
Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds weist darauf hin: „Hat sich der Arbeitgeber zur privaten Smartphone-Nutzung nicht geäußert und keine Weisungen erteilt, ist die Nutzung zunächst einmal erlaubt.“ Die Beschäftigten sollen sich durch die Nutzung nicht von der Arbeit abhalten lassen. Bei intensiver Nutzung am Arbeitsplatz können im schlimmsten Fall Abmahnungen oder sogar Kündigungen drohen. Beim Handelsverband Nordwest kann sich Hauptgeschäftsführer Jan König nicht daran erinnern, dass es deshalb in den vergangenen Jahren zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen sei: „Da erinnere ich mich eher an Fälle in den Jahren 2007 bis 2009.“ Er könne sich vielleicht im gehobeneren Textileinzelhandel vorstellen, dass Kunden sich da schon mal beschweren, wenn dort Beschäftigte ihr Smartphone nicht schnell genug weggelegt haben.
Darf der Arbeitgeber die Nutzung des Handys am Arbeitsplatz einschränken?
Laut DGB-Rechtsschutz können Arbeitgeber ihren Beschäftigten vorgeben, wie lang sie ihr privates Smartphone nutzen. Ein Verbot von privaten Handytelefonaten im Großraumbüro ist ebenso möglich wie ein Fotografierverbot. Chefs können einzelnen Mitarbeitern auch Auflagen machen, die das Smartphone während der Arbeitszeit zu intensiv nutzten. Ein Nutzungsverbot wäre laut DGB-Rechtsschutz zu weitreichend – man muss den Beschäftigten zubilligen, dass sie auf der Arbeit erreichbar sind.
Ist das Aufladen am Arbeitsplatz erlaubt?
Ohne Erlaubnis begeht der Beschäftigte eine Straftat. Laut Paragraf 248c, Strafgesetzbuch, kann für die „Entziehung elektrischer Energie“ eine Geldstrafe drohen oder im schlimmsten Falle bis zu fünf Jahre Haft. Sogar der Versuch ist schon strafbar. Wird der Arbeitnehmer beim unerlaubten Aufladen erwischt, kann ihm eine Abmahnung drohen. Hat der Arbeitgeber das Aufladen bisher stillschweigend geduldet, ist eine Nachfrage vielleicht besser, um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn der Arbeitgeber generell etwas zur Handynutzung beschließt, muss der Betriebsrat dem zustimmen.
Was ist mit Diensthandys?
Beschäftigte dürfen ihre Diensthandys nur privat nutzen, wenn es der Arbeitgeber erlaubt oder duldet. Wenn der Arbeitgeber Kenntnis über die private Nutzung von Diensthandys hat, kann laut DGB eine sogenannte „betriebliche Übung“ entstehen, auf die sich Arbeitnehmer im Konfliktfall berufen können. Wenn der Chef die private Nutzung erlaubt, darf er keinen Einblick in die Verbindungsdaten oder die Inhalte von Mails nehmen. Zum Beispiel hat die Sparkasse Bremen ihren Beschäftigten Diensthandys zur Verfügung gestellt. Sie überlässt es der Belegschaft, ob die auch zusätzlich die private Simkarte ins Gerät stecken.
Wie sieht es in Bremen in der Praxis aus?
Handwerkskammer-Präses Thomas Kurzke sieht das Diensthandy als unverzichtbares Arbeitsgerät – vor allem, wenn Mitarbeitende häufig im Außendienst sind: „Das Handy kann zum Beispiel zur Arbeitszeiterfassung genutzt werden, zum Vermessen von Räumen, zur Übersicht über die Verwendung von Fahrzeugen und Maschinen oder für Materialbestellungen. In welchem Umfang Unternehmen ihren Mitarbeitenden die private Nutzung des Handys gestatten, ist natürlich eine individuelle Entscheidung.“