In der Vorweihnachtszeit boomte der Einkauf im Internet. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen in diesen Tagen bei der Verbraucherzentrale um Rat, wer eigentlich die Kosten der Rücksendung zu übernehmen hat. Kaufen Sie im Internet in einem Online-Shop oder auf einer Plattform ein, haben Sie in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht. Gefällt Ihnen der Artikel nicht oder passt er nicht zu Ihren Bedürfnissen, können Sie den Kaufvertrag widerrufen und die Ware zurückschicken.
In der Vergangenheit war es so, dass Verkäufer grundsätzlich die Kosten der Rücksendung tragen mussten. Nur wenn der Artikel günstiger als 40 Euro war, konnte er die Kosten auf den Käufer abwälzen. Seit 2014 hat sich die Rechtslage geändert. Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung grundsätzlich vom Käufer zu tragen sind. Allerdings muss der Verkäufer rechtzeitig vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen haben. Fehlt dieser Hinweis, muss er auch die Kosten der Rücksendung tragen.
Viele Online-Händler übernehmen allerdings freiwillig die Kosten der Rücksendung. Schauen Sie mal in die Widerrufsbelehrung. Dort werden Sie einen entsprechenden Hinweis finden. Häufig nutzen Verkäufer diese freiwillige Übernahme auch zum Kaufanreiz. Daher finden Sie diese Zusicherung in vielen Fällen bereits bei der Artikelbezeichnung oder auf der Startseite des Shops.
Der Verkäufer muss die Kosten der Zusendung tragen
Übrigens hat sich durch die Gesetzesänderung auch etwas hinsichtlich der Hinsendekosten getan. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gab es früher dazu nämlich nicht. Jetzt ist im Gesetz klar festgelegt, dass der Verkäufer die Kosten der Zusendung tragen muss. Erhalten Sie also den Kaufpreis nach einem Widerruf erstattet, müssen auch die von Ihnen gezahlten Versandkosten zurückgezahlt werden.
Diese Kostenübernahmepflicht ist auf den Standardversand beschränkt. Haben Sie sich bewusst beispielsweise für einen Expressversand entschieden, können Sie auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Und haben Sie gar keine Versandkosten aufgrund eines Gratis-Versands bezahlt, haben Sie natürlich keinen
Anspruch auf Erstattung fiktiver Versandkosten.