Brüssel. Wer sein Geld in eine Lebensversicherung oder einen Investmentfonds steckt, wird künftig besser informiert und vor Risiken geschützt. So müssen Versicherungsvertreter beim Abschluss von Verträgen den Kunden mitteilen, wie hoch ihre Provision bei diesem Geschäft ist und für wen genau sie arbeiten. Für Makler anderer Policen – etwa Kfz-Versicherungen – gilt dies nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Das sehen neue Vorschläge der EU-Kommission vor. Bisher müssen die mehr als 250000 deutschen Versicherungsvermittler nur auf Nachfrage ihre Provision aufdecken.
Die Brüsseler Exekutive hatte ursprünglich ein generelles Provisionsverbot erwogen, hält das aber offenbar nicht für durchsetzbar. Lebensversicherungen hätten dann nur noch gegen ein Beratungshonorar, etwa auf Stundenbasis, verkauft werden dürfen. In Finnland und Dänemark sind Provisionen schon teilweise verboten.
Ziel der Brüsseler Maßnahme ist es, mögliche Interessenkonflikte und Abhängigkeiten offenzulegen – sprich: Verbraucher besser vor Fehlgriffen zu schützen. So soll dem Verbraucher klar sein, ob der Vermittler Provision, Courtage oder festes Gehalt erhält, und ob er über den Beitrag oder ein Unternehmen dafür zahlt.
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist mehr Transparenz bitter nötig. Eine Umfrage ergab, dass mehr als 70 Prozent der Versicherungen ohne ausreichende Beratung verkauft werden. "Produkte für den Kleinanleger müssen sicherer werden", so der zuständige EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier gestern in Straßburg. Die Verbraucher sollten sich bei der Auswahl "auf klare und zuverlässige Informationen und eine kundenorientierte, professionelle Beratung verlassen können".
Der Verkäufer muss dem Verbraucher die wichtigsten Details des Vertrages schriftlich geben – verständlich und übersichtlich aufbereitet. Dazu gehören etwa der Name des Versicherers, die Laufzeit, Kündigungsrechte, Gesamtpreis und Wege für Beschwerden. Nach deutschem Vorbild sollen in der gesamten EU komplizierte Anlageprodukte nur noch mit übersichtlichen "Beipackzetteln" verkauft werden. Die standardisierten Informationsblätter müssen die Kunden über Risiken, Kosten und die vergangene Wertentwicklung aufklären. Sie sollen für Produkte der privaten Altersvorsorge und zudem für alle Arten von Investmentfonds, versicherungsgebundenen Anlagen und strukturierten Produkten für Kleinanleger erstellt werden. Europaweit sind solche Blätter bislang nur für Investmentfonds verpflichtend.
Als Lehre aus zahlreichen Betrugsskandalen will Brüssel zudem die Regeln für Investmentfonds verschärfen. Verlorene Anlagen müssen danach so rasch wie möglich mit Anlagen von gleichem Wert ersetzt werden. Die Manager dürfen durch ihre Gehaltsstrukturen nicht zu übergroßen Risiken verleitet werden. Als Treuhänder dürfen nur noch Kreditinstitute und Investitionsgesellschaften fungieren, die sich der Aufsicht unterstellen und ausreichend Kapital haben. Klagen gegen betrügerische Verluste werden erleichtert. Den Vorschlägen müssen EU-Parlament und Ministerrat noch zustimmen.