Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Abwendung von Gesundheitsrisiken Haussanierung spart Steuern

Berlin. Kosten für die Sanierung des eigenen Hauses können unter Umständen die Steuerlast mindern. Werden etwa durch die Baumaßnahmen konkrete Gesundheitsgefährdungen abgewehrt oder andere unausweichliche Schäden beseitigt, sind die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar. Das berichtet der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin unter Berufung auf mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in München.
18.06.2012, 05:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Von Wk

Berlin. Kosten für die Sanierung des eigenen Hauses können unter Umständen die Steuerlast mindern. Werden etwa durch die Baumaßnahmen konkrete Gesundheitsgefährdungen abgewehrt oder andere unausweichliche Schäden beseitigt, sind die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar. Das berichtet der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin unter Berufung auf mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in München.

In den verhandelten Fällen hatten die Kläger die Kosten für Sanierungen von Asbestdächern, die Beseitigung von Brand- und Hochwasserschäden, Echtem Hausschwamm oder unzumutbaren Geruchsbelästigungen geltend gemacht. Allerdings darf der Grund für die Sanierung weder beim Erwerb des Grundstücks erkennbar gewesen noch vom Grundstückseigentümer verschuldet worden sein, erklärt der Verband. Auch müsse der Eigenheimbesitzer zunächst versuchen, Ersatzansprüche gegen Dritte zu verfolgen. Zudem müsse bei außergewöhnlichen Belastungen ein jährlicher Eigenanteil geleistet werden. Dieser richte sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder und beläuft sich auf ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)