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Gesetzesänderung Zahl der Privatinsolvenzen in Bremen hat sich mehr als verdoppelt

In Bremen haben im vergangenen Jahr mehr als doppelt so viele Menschen Privatinsolvenz angemeldet als im Jahr zuvor. Die Zahl der Fälle stieg auf 1178. Was ist der Grund für diesen sprunghaften Anstieg?
11.01.2022, 19:37 Uhr
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Zahl der Privatinsolvenzen in Bremen hat sich mehr als verdoppelt
Von Jürgen Hinrichs

Die Zahl der Privatinsolvenzen hat sich in Bremen im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Beim Amtsgericht sind 2021 insgesamt 1178 Anträge gestellt worden, im Jahr zuvor waren es 450. Bei den Unternehmensinsolvenzen gibt es dagegen trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie kaum Auffälligkeiten. Ihre Zahl ist mehr oder weniger gleich geblieben. So teilte es am Dienstag auf Anfrage das Amtsgericht mit, nachdem das Statistische Bundesamt am gleichen Tag einen Bericht zu den Insolvenzen in Deutschland veröffentlicht hatte. Bundesweit war der Trend bei den Verbraucherinsolvenzen demnach noch deutlich ausgeprägter als in Bremen: Die Zahl schnellte um mehr als das Dreifache hoch.

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Dass plötzlich so viele Menschen angeben, zahlungsunfähig zu sein, hat nach Angaben der Statistiker in erster Linie mit einer Gesetzesänderung zu tun. Seit Beginn 2021 gilt die Regelung, dass Schuldner nach drei Jahren vom Restbetrag befreit werden, sofern sie die Auflagen eingehalten haben. Vorher betrug die Frist sechs Jahre. "Das ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang", erklärt das Bundesamt. Es sei davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

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Bei den Firmenpleiten ist die Entwicklung noch moderat: "Bisher gibt es keine Welle", sagt Cosima Freter vom Bremer Amtsgericht. Im Oktober 2021 hätten 29 Unternehmen Insolvenz angemeldet, gegenüber 35 Anträgen im Vorjahresmonat. Im November 2021 sei die Zahl bei 34 gewesen, im Dezember 2021 bei 32. Vorher war allgemein mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen gerechnet worden. Grund: Der Staat hatte wegen Corona von März 2020 an die Antragspflicht ausgesetzt. Seit dem 1. Mai 2021 gilt sie wieder in vollem Umfang. Deutschlandweit macht sich das anders als in Bremen bereits bemerkbar: Die Zahl der Verfahren war im Dezember 2021 rund 18 Prozent höher als im Vormonat.

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