Herzogenaurach (wk). Das Bundeskartellamt überprüft die Online-Regeln großer Sportartikelhersteller, die ihren Händlern den Verkauf der Produkte über Internet-Plattformen wie Amazon oder Ebay untersagen. "Ich kann bestätigen, dass wir uns die Lieferbedingungen von Asics anschauen", sagte ein Behördensprecher gestern.
Während das Kartellamt beim japanischen Laufschuhanbieter Asics tatsächlich eine Prüfung eingeleitet hat, liegen gegen Adidas bislang nur Beschwerden vor. "Das ist eigentlich nur ein Hinweis auf etwas vermeintlich Kartellrechtswidriges", betonte der Behördensprecher. Allerdings dürfte das Verfahren gegen Asics wegweisend für andere Hersteller wie Adidas oder Nike sein, da der Ausschluss des Handels über offene Online-Plattformen einen zentralen Punkt der Überprüfung darstellt. Das Kartellamt vermutet Wettbewerbseinschränkungen durch das Verbot.
Adidas hatte vor zwei Wochen bekannt gegeben, die neue Online-Regelung für Adidas- und Reebokprodukte spätestens ab 2013 durchzusetzen. "Wir wollen sicherstellen, dass unsere Produkte über die Webseiten unserer Handelspartner oder unsere eigene Webseite verkauft werden", erläuterte eine Firmensprecherin. Damit Händler weiter über das Internet verkaufen dürfen, müssen sie detaillierten Vorgaben folgen. Eine ähnliche Strategie gilt bereits im stationären Handel, der Vertrieb über Einzelhandelsketten wurde eingestellt.