Die Bremer Landesbank (BLB) wird in diesem Jahr die Zahlung von Zinsen für zwei von ihr aufgelegte Inhaberschuldverschreibungen einstellen. Das teilte das Institut am Dienstagnachmittag mit. Die Entscheidung wurde demnach vom Vorstand der Landesbank getroffen.
Betroffen sind den Angaben der BLB zufolge ausschließlich institutionelle Anleger, die über entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, um mit ihren Anlageentscheidungen verbundene Risiken einschätzen zu können. Zu institutionellen Anlegern zählen beispielsweise Kreditinstitute, Versicherungen, Fonds, Pensionskassen oder die öffentliche Hand. Im Fall der BLB soll es sich um weniger als ein Dutzend betroffene Kunden handeln.
Die BLB hatte die beiden Inhaberschuldverschreibungen, im Fachjargon AT1 Bonds genannt, im Jahr 2015 aufgelegt. Ziel der Bank war es, mit Hilfe dieser Papiere das Kernkapital zu stärken. Vereinfacht gesagt geben die Investoren der Bank über eine solche Inhaberschuldverschreibung ein Darlehen, für das das Geldinstitut den Anlegern Zinsen bezahlt. Im Fall der BLB-Papiere lag die fest zugesagte Verzinsung für die ersten fünf Jahre bei mehr als acht Prozent – und damit weit über dem aktuellen Zinsniveau.
Auf diese Zinsen müssen die BLB-Kunden, die die entsprechenden Papiere gezeichnet haben, in diesem Jahr verzichten. Als Begründung nennt das Institut auf Nachfrage des WESER-KURIER seine wirtschaftliche Lage. Allein für 2016 musste die BLB einen Verlust von 1,4 Milliarden Euro ausweisen. Über das Risiko eines möglichen Zinsausfalls, etwa wenn ein Institut rote Zahlen schreibt, werden die Anleger bei der Zeichnung solcher Papiere informiert.
Die Entscheidung, die Zinsen nicht zu zahlen, betrifft zunächst einmal nur dieses Jahr. Im vergangenen Jahr haben die Kunden das Geld nach Angaben der Bank noch bekommen. Weil die Fusion von NordLB und Bremer Landesbank zum 1. September vollzogen sein soll, dürfte künftig die NordLB darüber entscheiden, ob die Anleger für die unbefristet gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen Zinsen bekommen – oder eben nicht.
Die Bremer Landesbank musste ihre Meldung am Dienstagnachmittag als Adhoc-Mitteilung bekanntgeben. Das Institut ist, so lange es noch eigenständig ist, per Gesetz dazu verpflichtet, börsenrelevante Nachrichten umgehend in einer solchen Mitteilung zu veröffentlichen. Die Inhaberschuldverschreibungen sind insofern börsenrelevant, als dass sie an unterschiedlichen Börsen gelistet sind.