Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel in Berlin gekippt hat, erteilt Bremens Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) einem Mietendeckel für das kleinste Bundesland eine endgültige Absage. Schaefer sagte dem WESER-KURIER: „Für uns ist das nun kein Thema mehr.“
Allerdings war dies für sie schon seit Beginn der rot-grün-roten Bremer Koalition so. „Die Situation am Bremer Mietwohnungsmarkt ist deutlich weniger angespannt als in Berlin, wo die Landespolitik aus diesem Grund einen kurzfristigen Stopp von Mieterhöhungen verfügt hat“, fügte die Bausenatorin an. Ein solches Erfordernis gebe es in der Hansestadt nicht.
Der Koalitionsvertrag von Bremens rot-grün-roter Landesregierung von vor knapp zwei Jahren hatte zumindest einen Mietendeckel für einzelne Stadtteile in Betracht gezogen, „falls die weitere Mietentwicklung dazu Anlass gibt.“ Dafür wollte man die Erfahrungen in Berlin auswerten und den bremischen Mietmarkt im Rahmen des Stadtentwicklungsplans (STEP) Wohnen untersuchen, um daraus weitere Schritte abzuleiten. Für Schaefers Ressortsprecher Jens Tittmann sei dieser Absatz aus dem Koalitionsvertrag nun hinfällig.
Der Geschäftsführer von Haus & Grund Bremen, Ingmar Vergau, stellt es als positiv heraus, dass Bremens Bausenatorin von Anfang an kein Freund eines solchen Mietenpreisdeckels gewesen sei. Allerdings ist es laut Vergau nun an der Zeit, das auch die anderen bisher angestrengten Regulierungen zurückgefahren werden: "Genauso muss die Mietpreisbremse rückgängig gemacht werden, ebenso wie die sogenannte Kappungsgrenzen-Verordnung." Diese Verordnung sieht vor, dass bei bestehenden Mietverhältnissen der Vermieter die Miete nur gemessen an der ortsüblichen Miete erhöhen darf. Zum anderen darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren in der Stadt Bremen nicht mehr als 15 Prozent steigen, in Bremerhaven sind es nicht mehr als 20 Prozent.